Aus Schonung für die Priesterehre hat auch das bischöfliche
Ordinariat nicht so unbedingt, wie Hr. Doktor behauptet, je dem, der
es wünscht, Einsicht in die Verhandlungsakten zu gestatten erklärt,
sondern nur unter der Bedingung, daß er s ich über die
Zustimmung des Priesters A. H. ausweise — bei welcher
Bedingung es auch sein Verbleiben hat.
Was die ubrigen Punkte der hierortigen Berichtigung in Nr. 194
der,Prasse“ betrifft, so wolle eß dem Herrn Doltor gefällig sein. sich
ihrer Beleuchtung nicht zu entschlagen; vor der Hand halt das bischöfl.
Ordinariat fest an jedem Worte, so es in dieser — nicht von ihm
hewworgerufenen — oͤffentlichen Controverse gesprochen hat, und kann
her ece hegentheilige Behauptung nur fur eine Unwahrheit erklären.
Wennn derHerr Doktor wirklich dem Grundsatz huldigt, daß
Wunden, die durch die Presse geschlagen wurden, nur durch die Presse
zu heilen sind, so ist es jetzt an ihm, demselben durch die That gerecht
zu were.
Bischofliches Ordingriat.
nz, den 29. Juli 1861.
J. Reitshammer vw. —
Kanzler.
Euere Eminenzz
Es lauft nahezu das fünfte Jahr ab eit der Priester Anton
Hiersch aller und jeder Einkünfte entbehrt und nahezu das dritte Jahr
ist es, seit ich die Ehre hatte, den Rekurs dieses armen Priesters zu
überreichennn. *.
Die Noth des armen Gequälten ist nun bis zur höchsten Höhe
gestiegen. Von Woche zu Woche hofft der Arme auf Erlösung. Auch
seit der letzten Anwesenheit sind bereits mehrere Wocheun verstrichen,
ohne daß seine Bitte um Gerechtigkeit und Erbarmen einen Erfolg ge⸗
habt hätte.