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Wenn das bischöfliche Ordinariat jedem, der es wünscht, Einsicht
in die Verhandlungsakten gestattet, so erkläre ich mich gleichfalls Jeder⸗
mann zu gleichem Dienste bereit, damit die Ueberzeugnng gewonnen
werden könne, daß die Beschuldignung, es sei mit der dem protesianti⸗
schen Wirthe oder der protestantischen Wirthin gewährten Aushilfe die
Forderung eines mit der Sittlichkeit im Widerspruche stehenden Zweckes
verbunden gewesen, nicht die entfernteste Begründung, ja auch nicht ein—
mal einen Scheingrund findet. — ———
Es gilt die Ehrenrettung eines wuürdigen Mannes, ja pielleicht
die Erhaltung seiner gesunden Geisteskräfte, seines Lebens;. deßhalb
nehme ich keinen Anstand, Se. Eminenz den Herrn Kardinal-⸗Fürsterz—
bischof von Wien, in dessen Händen sich die rekurrirte Entscheidung des
bischöflichen Ordinariates zu Linz sammt Gründen befindet, zum Zeu—
gen anzurufen, daß in derselben von der in Rede stehenden Beschuldi⸗
guug auch nicht eine Spur zu finden ist. —
Schließlich nehme ich Akt von dem nunmehr gemachten Zugeständ⸗
nisse des bischöflichen Ordinariates zu Linz, der Kurat⸗Beneftziat A.H.
zu O. sei investirt gewesen, und entschlage mich. vorläufig noch der
lichten Aufgabe, auch die übrigen Punkte der in Rede stehenden Be—
richtigung entsprechend zu beleuchten von der Hoffnung geleitet, der
anhängige Rekurs werde, durch die Entscheidung des erleuchteten —J
fürsten eine befriedigende Lösung finden, damit. diese Kontroverse zur
Beruhigung des niederen Klerus und vieler Tausende von Laien zum
würdigen Abschlusse gebracht, und eine Leidensgeschichte, welche wohl
Niemand in den Annalen unseres Jahrhunderts, im Herzen des civi⸗
lisirlen Europa suchen dürfte, zur versöhnenden Katastrophe geführt werde.
Durch das bischöfliche Ordinariat zu —DV ——
in dieser Angelegenheit den Weg der Oeffentlichkeit betreten, weil nur
die Presse Wunden heilt, welche sie geschlagen hat.
Dr. Rosenfeld,
Hof⸗ und Gerichts⸗Advokat zu Wien.
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