Volltext: Beitrag zur Kulturgeschichte der Gegenwart

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Selbst mein hochwürdigster Herr Bischof sagte später: Nun sehe 
ich es ein, daß ich Ihnen unrecht gethan habe; aber in meiner Stellung 
kann ich nicht nachgeben, deßhalb müssen Sie sich schuldig erklären. 
(Wessen aber““ — 
Ich bitte daher abermals innigst Euere Eminenz, mir mein Recht 
schnellstens zu verschaffen. 
In größter Ehrfurch 
Anton Hiersch, 
Kurat⸗Benefiziat. 
Linz, den 16. August 1866. 
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Auf die hieramtliche Berichtigung vom 4. v. M. (in Nro. 168 
der „Pressei) hat der Herr Korrespondent aus Lin z, in Nro. 158 
vom 11. b. M. eine „Entgegnung!, wie er,sagt, zur Wahrung seiner 
Ehre geliefert, welche abermals einer Berichtiguug bedarf, die hierinit 
im Auftrage des hochwürdigsten, eben erst von einer Reise zurückgekehr— 
ten Herrn Bischofs erfolgt. 
Der vom Korrespondenten als Beweis für seine Angaben aufge— 
führte Priester A. H. war nie, Pfarre 
fiziat in O., einer der Pfarre H. einverleibten Ortschaft, und es ist, 
gelinde gesagt, ein Irrthum, daß er alle Rechte eines Hauptpfarrers, 
mit Ausnahme der großen Stola, hatte. Alle Rechte eines Pfarrers 
uübt in O. eben, nur der Pfarrer von-H.; der Kurat-Benefiziat hat 
aber weder die eigentlich pfaxrlichen Funktionen zu üben, noch auch 
eigene Matriken zu führen; es besteht auch in O, kein abgesondeter 
Gottesacker. Ein Kurat⸗Benefiziat übt die Seelsorge eben nur in steter 
Unterordnung unter den Pfarrer, und es wird einem olchen und wurde 
auch dem A. H. bei der Investitur sein Verhältniß zum Pfarrer klar 
gemacht mit der in der uralten Investitutions-Formel euthaltenen Er— 
mahnung: „ut, parochum tuum fideliter adjuves“, und wieder:
	        
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