Volltext: Deutsch-österreichische Feldpost 100-125 (100-125 / 1916)

kehrte der Dampfer in ihre Nähe zurück und' 
nahm sie nunmehr auf. An Teck ließ sich aber 
kein Offizier blicken. Anstatt den verwundeten 
Oberleutnant, der einen doppelten Kiekerbrua-, 
einen Schuß an der linken Schläfe, eine singer 
breite Wunde mit drei Splittern in Nase und 
Backe sowie.ein zerschossenes Auge bei der Be 
schießung^ des V-Bootes davongetragen hatte, 
Hilfe zu leisten, wurden die beiden Geretteten 
erbarmungslos in einen Teckverschlag einge 
sperrt, der etwa 1 Meter hoch und 2 Meter 
lang und vorne mit Eisenstäben abgeschlossen 
war. Hier mußten sie verbleiben bis zu ihrer 
Ankunft in Falmouth am 25. September 1915. 
Erst dort wurde dem Verwundeten die erste' 
Köstliche Hilfe zuteil. 
Soweit zunächst der Bericht. 
Als seinerzeit die englische Regierung durch 
Gegenmaßnahmen der deutschen Regierung ge 
zwungen war, den in englische Hände gefallenen 
deutschen U-Bootsbesatzungen eine einigermaßen 
menschliche Behandlung angedeihen zu lassen, 
wußten bald darauf die Zeitungen zu berichten, 
daß die englische Regierung, um diesem Zwang 
aus dem Wege zu gehen, den Befehl gegeben 
hatte, keine deutschen U-BootsleuLe mehr zu retten, 
sondern sie in ihren versenkten Booten so lange 
auf dem Grund des Meeres zu lassen, bis man 
annehmen könnte, daß sie tot seien. Damals 
sträubte sich noch jedes menschliche Gefühl dagegen, 
an den. Erlaß eines solchen Befehls zu glauben. 
Als dann aber die englische Regierung sich unter 
Ausflüchten schützend vor die „Baralong-Mörder" 
stellte und sich weigerte, sie vor Gericht zu ziehen, 
wurde unwillkürlich der Gedanke an die Zeitungs 
meldungen und den angeblichen englischen Befehl 
wieder wach. Man fragte sich, weigert sich die 
englische Regierung etwa deshalb; weil die „Bara- 
long"-Mörder nur auf Befehl gehandelt hatten 
und deshalb auch nicht von der englischen Regie 
rungbestraft werden konnten. Aber auch damals 
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