kehrte der Dampfer in ihre Nähe zurück und'
nahm sie nunmehr auf. An Teck ließ sich aber
kein Offizier blicken. Anstatt den verwundeten
Oberleutnant, der einen doppelten Kiekerbrua-,
einen Schuß an der linken Schläfe, eine singer
breite Wunde mit drei Splittern in Nase und
Backe sowie.ein zerschossenes Auge bei der Be
schießung^ des V-Bootes davongetragen hatte,
Hilfe zu leisten, wurden die beiden Geretteten
erbarmungslos in einen Teckverschlag einge
sperrt, der etwa 1 Meter hoch und 2 Meter
lang und vorne mit Eisenstäben abgeschlossen
war. Hier mußten sie verbleiben bis zu ihrer
Ankunft in Falmouth am 25. September 1915.
Erst dort wurde dem Verwundeten die erste'
Köstliche Hilfe zuteil.
Soweit zunächst der Bericht.
Als seinerzeit die englische Regierung durch
Gegenmaßnahmen der deutschen Regierung ge
zwungen war, den in englische Hände gefallenen
deutschen U-Bootsbesatzungen eine einigermaßen
menschliche Behandlung angedeihen zu lassen,
wußten bald darauf die Zeitungen zu berichten,
daß die englische Regierung, um diesem Zwang
aus dem Wege zu gehen, den Befehl gegeben
hatte, keine deutschen U-BootsleuLe mehr zu retten,
sondern sie in ihren versenkten Booten so lange
auf dem Grund des Meeres zu lassen, bis man
annehmen könnte, daß sie tot seien. Damals
sträubte sich noch jedes menschliche Gefühl dagegen,
an den. Erlaß eines solchen Befehls zu glauben.
Als dann aber die englische Regierung sich unter
Ausflüchten schützend vor die „Baralong-Mörder"
stellte und sich weigerte, sie vor Gericht zu ziehen,
wurde unwillkürlich der Gedanke an die Zeitungs
meldungen und den angeblichen englischen Befehl
wieder wach. Man fragte sich, weigert sich die
englische Regierung etwa deshalb; weil die „Bara-
long"-Mörder nur auf Befehl gehandelt hatten
und deshalb auch nicht von der englischen Regie
rungbestraft werden konnten. Aber auch damals
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