Volltext: Wien 1894. Katalog der Ausstellung im Künstlerhause

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BESTIMMUNGEN. 
Auskunft über alle zur Ausstellung gehörigen Werke ertheilt 
der Secretär des Hauses, welcher auch die Vermittlung von An 
käufen leitet. Sollten jedoch einzelne Käufer durch persönlichen 
Verkehr mit den betreffenden Künstlern Kunstwerke erwerben, so 
bittet man, dieses gefälligst anzuzeigen und den Kaufschilling jedenfalls 
im Secretariate des Künstlerhauses erlegen zu wollen. 
Die Secretariats-Kanzlei befindet sich Parterre links. 
Bei Ankäufen ist der dritte Theil des Kaufpreises als An 
gabe baar zu erlegen; die Restzahlung erfolgt vor Schluss der Aus 
stellung. 
Die verkäuflichen Objecte sind mit einem * bezeichnet. 
Die auf angekaufte Werke entfallenden Transportkosten und 
Zollspesen sind von dem Käufer zu entrichten. 
Die Versendung der verkauften Kunstwerke kann erst nach 
Schluss der Ausstellung stattfinden und geschieht auf Rechnung 
und Gefahr des Käufers.
	        
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