Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1919 (1919)

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Tabak- und Stempelverschleißgesuche sowie Lizenzen — 3K vom ersten 
Bogen, je 2 K für die folgenden Bogen. 
Tabak- und Stempelverschleißofferte — 2 K. 
Tauf- (Geburts-), Trau- und Totenscheine — 2 K; siehe Matrikelauszüge. 
Testamente (letztwillige Anordnungen, Kodizille) — 3 K vom ersten Bogen, 
je 2 K für die folgenden Bogen. 
Verkündscheine, Aufgebotscheine für jedes Brautpaar — 2 K. 
Waffenpässe für Privatzwecke 3 K, Gesuche um Ausfolgung und Rekurse gegen 
Verweigerung von Waffenpässen stempelfrei. 
Zeugnisse, 1. im allgemeinen, u. zw. a) von landesfürstlichen Behörden oder 
Ämtern ausgestellt, vom ersten Bogen 3K von den folgenden Bogen je 2 K; b) von 
anderen Behörden oder Ämtern oder von Privatpersonen ausgestellt per Bogen 2 K. 
2. Für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner und überhaupt Personen, welche von 
einem den gewöhnlichen Taglohn nicht übersteigenden Verdienste leben, über ihre Dienst 
leistung, ihr Benehmen, ihre persönlichen Eigenschaften und Verhältnisse (daher z. B. auch 
Heimatscheine und Sittenzeugnisse, Meisterprüfungszeugnisse und Lehrbriefe für solche Per 
sonen) von jedem Bogen 50 b. 3. Die wichtigsten st e mpel fr eien Zeugnisse: a) Armuts 
zeugnisse; b) Zeugnisse, die zur Erlangung einer Armenpfründe, zur unentgeltlichen Aufnahme 
in ein Krankem, Gebär-, Findel-, Siechen-, Waisen-, Erziehungshaus u. dgl. beigebracht werden 
müssen, solange hievon kein anderer Gebrauch gemacht wird; o) Christenlehrzeugnisse; 
ä) Religionszeugnisse für Brautleute; e) Zeugnisse über die Anmeldung des Übertrittes von 
einem christlichen Glaubensbekenntnisse zu einem anderen; f) Jmpfzeugnisse; g) Zeugnisse über 
die erfüllte Verbindlichkeit zur Lesung von Messen behufs Erhalt des hiefür gewid 
meten Betrages (Stipendium oder Rente); b) die in die Wander- oder Dienstbücher 
amtlich eingetragenen Dienst- und Verhaltungszeugnisse; i) ärztliche Zeugnisse, welche 
bestimmt sind, das Ausbleiben der Schüler aus dem Unterrichte der Volks- und Bürger 
schulen zu rechtfertigen, insoweit zu deren Besuch eine gesetzliche Verpflichtung besteht; 
k) Zeugnisse in Angelegenheit der Kranken- und Unfallversicherung der Arbeiter. 
Slempelskala.^ 
Skala l. 
Skala II. 
Skala in. 
Berechnungs 
.Ge- 
hüsiviMi- 
Berechnungs 
Ge 
bühren- 
Berechnungs 
Ge 
bühren- 
grundlage 
betrag 
grundlage 
betrag 
grundlage 
betrag 
K 
K 
h 
K 
K -j 
b 
K 
K 
h 
Bis 100 
10 
Bis 40 
20 
Bis 20 
20 
Über 1OO bis ISO 
— 
20 
Uber 40 bis 80 
— 
40 
Über 20 bis 40 
— 
40 
„ 150 „ 300 
— 
40 
„ 80 „ 120 
— 
60 
„ 40 „ 60 
— 
60 
„ 300 „ 600 
— 
80 
„ 120 „ 200 
1 
— 
„ 60 „ 100 
1 
— 
„ 600 „ 900 
1 
20 
„ 200 „ 400 
2 
— 
„ 100 „ 200 
2 
— 
„ 900 „ 1200 
1 
60 
„ 400 „ 600 
3 
— 
„ 300 „ 300 
3 
— 
„ 1200 „'1500 
2 
— 
„ 600 „ 800 
4 
— 
„ 300 „ 400 
4 
— 
„1500 „ 1800 
2 
40 
„ 800 „ 1600 
8 
— 
„ 400 „ 800 
8 
— 
„1800 „ 2400 
3 
20 
„ 1600 „ 2400 
12 
— 
„ 800 „ 1200 
12 
— 
„2400 „ 3000 
4 
— 
„ 2400 „ 3200 
16 
— 
„ 1200 „ 1600 
16 
— 
„3000 „ 4500 
6 
— 
„ 3200 „ 4000 
20 
— 
„ 1600 „ 2000 
20 
— 
„4500 „ 6000 
8 
— 
„ 4000 „ 4800 
24 
— 
„ 2000 „ 2400 
24 
— 
Übersteigt die Berechnungs- 
Übersteigt die Berechnungs- 
Übersteigt die Berechnung-- 
Grundlage 6000 K, so ist von 
grundlage 4800 X, 
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grundlage »400 X, 
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je 1600 K eine Mehrgebühr von 
800 X eine Mehrgebühr von 
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