Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1919 (1919)

34 
allen Zweigen der Haus- und Landwirtschaft theoretisch und praktisch unterrichtet 
und deren Besuch, durch Stipendien erleichtert, besonders in unserer schweren, an 
forderungsreichen Zeit seitens der Bauerntöchter dringend geboten erscheint, ander 
seits durch Veranstaltung von 6 wöchentlichen Koch- und Haushaltungswander 
kursen, wofür ebenfalls Stipendien an arme Mädchen zur Verteilung gelangen. 
Dies ist nur in kurzen Strichen und lange kein vollständiges Bild 
der weitgesteckten Ziele der Landwirtschafts-Gesellschaft, die zu unterstützen 
jeder Landwirt schon im eigensten Interesse bereit sein sollte. Regste In 
anspruchnahme bei allen landw. Fragen und innigster Kontakt zwischen den 
Mitgliedern und der Zentrale, das ist der Weg, der nicht nur zur Erstarkung 
der Gesellschaft, sondern auch der Mitglieder und zur Hebung des landw. 
Betriebes führt. M ßQj 
Landw. Frarrenschnle mit angegliederter bäuerlicher Hausyaltrmgsschule 
in Otterbach (bei Schärding) der k. k. Landwirtschafts-Gesellschaft. 
°Lclrröw. IrrcrirenscHrrke. 
In der landw. Frauenschule, der ersten derartigen Lehranstalt 
in Österreich, wird Töchtern beziehungsweise Frauen von Landwirten, zu 
künftigen Gutsinhaberinnen, Gutsbegmtinnen usw., welche eine landwirt 
schaftliche Fachausbildung neben der ebenfalls gebotenen hauswirtschaft 
lichen zu erlangen wünschen, die Gelegenheit hiezu erschlossen. Soweit ein Be 
darf vorliegt, wird ferner Kandidatinnen für das landw. Lehramt an ländlichen 
Haushaltungsschulen die Möglichkeit geboten, die ihnen nach dem Prüfungs 
statute vorgeschriebene landw. Fachausbildung in theoretischer und praktischer 
Hinsicht nach einem erschöpfenden und abgerundeten Lehrplane zu erwerben. 
Die Schule ist Bewerberinnen aus allen Kronländern zugänglich; die 
Unterrichts- und Umgangssprache ist die deutsche. Bewerberinnen anderer 
Muttersprache haben den Nachweis zu erbringen, daß sie der deutschen Sprache 
genügend mächtig sind, um dem Unterrichte mit Nutzen zu folgen. 
Zur Aufnahme in die landw. Frauenschule ist erforderlich: Zu 
mindest die absolvierte vollständige Bürgerschule, Gesundheit, guter Leumund 
und ein Mindestalter von 19 Jahren. 
Das Schuljahr beginnt Mitte September. Der lehrplanmäßige Unterricht 
erstreckt sich auf 2 Jahre, nach deren Ablauf sich die Schülerinnen einer 
Schlußprüfung zu unterziehen haben, auf Grund welcher sich den Absolventinnen 
die Möglichkeiten eröffnen zur Betätigung als Leiterinnen der hauswirtsch. und 
landw. Agenden größerer Gutsbetriebe, in Eigenbesitz oder als Angestellte, außer 
dem der Beruf als Koch-, Haushaltungs- und Landwirtschaftslehre 
rinnen an ländlichen Haushaltungsschulen usw. Die für den Lehr 
beruf kandidierenden Absolventinnen werden auf Grund des Abgangszeugnisses 
der landw. Frauenschule zur Ablegung der Lehrbefähigungsprüfung für länd 
liche Haushaltungsschulen unmittelbar zugelassen. (Verordnung des k. k. Ackerb. 
Min. im Einvernehmen mit dem Min. f. Kultus u. Unterr. vom 24. Mai 1913.) 
~zßänextxc$e KcrrrsHLrl'LurrgsfcHrrle. 
In der bäuerlichen Haushaltungsschule können Töchter von Land 
wirten sowie jene Mädchen Aufnahme finden, welche eine abgeschlossene
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.