Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1919 (1919)

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Edlinger Franz, Bankdirektor in Linz, Kurator. 
Roitinger Johann, Ökonomiebesitzer in. Niederndorf, Kurator. 
Graßl Karl, Dr., Oberlandesrat, Direktor. 
Direktion: Graßl Karl, Dr., Oberlandesrat, Direktor. Ruthensteiner 
Rud., Dr., Landesrat, Direktorstellv. 
Die oö. Landes-Hypothekenanstalt ist eine nicht auf Gewinn gegründete 
Landesanstalt, die unter möglichst billigen Bedingungen zu möglichst nied 
rigem Zinsfüße innerhalb der gesetzlichen Belehnungsgrenzen auf die grund 
bücherlich oder landtäflich eingetragenen Realitäten (Grund und Boden, Ge 
bäude) Darlehen gewährt, um durch Rückzahlung nur in kleinen Beträgen 
allen Realitätenbesitzern die Vorteile eines billigen Kredites zuzuwenden. 
In Ausgestaltung der Anstalt wurde zur Förderung der Bodenent 
schuldung die weitestgehende Verbilligung der Darlehensaufnahme (unent 
geltliche Durchführung, Aufhebung von Gebühren aller Art usw.) verfügt. 
Die oö. wechselseitige Landes-Drandschaden-Verftcherungsanstalt 
gegr. 1811, versichert gegen Feuerschaden: Gebäude, deren einzelne Teile und 
festes Zugehör (Gebäudeversicherung) sowie bewegliche Gegenstände aller Art, 
Feld- und Wiesenfrüchte, Vieh usw. (Mobiliarversicherung). Auskunft durch das 
Bureau, Linz, Herreustr. 12. 
Land es anstalten für Nindviehverftcherung und pferdeverstcherung. 
Leiterstelle: unbesetzt. Leiterstellvertreter: Franz Müllner. 
Kanzlei: Linz, Herrenstraße 12, II. Stock. 
Die 1902 gegründete Rindvieh Versicherungsanstalt hat den Zweck, 
Rindviehbesitzer gegen Verluste, welche durch Verenden oder Notschlachtung 
oder dadurch entstehen, daß das Fleisch solcher geschlachteter Tiere nach den 
bestehenden Gesetzen vom Genusse ausgeschlossen ist, zu schützen. 
Zum Eintritte in diese Anstalt ist die Versicherung des ganzen ver 
sicherungsfähigen Rindviehstandes u. zw. bei Zusammenschluß zu Lokal 
verbänden von mindestens 5 Viehbesitzern mit 60 Rindern nötig. 
Die mit 1. März 1906 in Tätigkeit getretene, aus Lokalverbänden 
(Ortsvereinen) zusammengesetzte Pferdeversicherungsanstalt entschädigt 
durch Verendung oder notwendig gewordene Tötung entstandene Pferde 
verluste; solche infolge Brandunglück oder Blitzschlag nur dann, wenn dies 
bezüglich keine anderweitige Entschädigungsverpflichtung besteht. Zur Bildung 
eines Lokalverbandes sind mindestens 10 Pferdebesitzer mit ihrem ganzen 
Pferdestande nötig. Die Prämienbeiträge werden nach Gefahrenklassen bemessen. 
Nähere Auskünfte über beide Versicherungen, welche auf dem Prinzip 
der Gegenseitigkeit und Freiwilligkeit beruhen, durch die Anstalten. 
Oö. Genojsenschafis-Zentralkajfe. 
Diese reg. Gen. m. b H., Linz, Steingasse 4, dient dem Zwecke des Geld 
ausgleiches unter den Mitgliedern durch Pflege des Kontokorrentverkehres. 
Sie bietet den Mitgliedsvereinen die Möglichkeit, ihre überschüssigen Gelder in
	        
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