Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1913 (1913)

84 
unbarmherziges Reißen am Zügel und durch Schläge zu mißhandeln. Ein 
gleiches sah ich auch schon manchem armen Gaule widerfahren, der vom 
Koller befallen wurde; anstatt den Anfall ruhig vorübergehen zu lassen, 
peitschte der ebenso dumme wie rohe Führer darauf los, ja sogar auf den 
Kopf des Tieres (vgl. Bild). 
Krankheitsanzeichen werden nur zu oft übersehen und entstehende Übel, 
wie: Magenentzündung, Lahmheit, wundgescheuerte Stellen an der Brust 
und am Widerrist usw. so lange vernachlässigt, bis der durch rechtzeitige 
Vorbeugungsmaß 
regeln leicht zu be 
seitigende Schaden 
einen hohen Grad 
erreicht oder un 
heilbar wird. 
Schlimm genug ist 
es, daß der Pferde 
besitzer auch bei 
sorgsamster und 
strengster Beauf 
sichtigung sich nicht 
immer der Benach 
teiligung durch ge 
wissenlose Unter 
gebene zu erweh 
ren vermag; das 
schlimmste aber ist, 
wenn er selber den 
Wert seiner Tiere 
nicht achtet und sie 
einem augenblicklichen Vorteile oder einer rücksichtslosen Laune opfert. 
Wollte ich alle ferneren, leider täglich vorkommenden Mißbräuche 
aufzählen, unter denen die Pferde zu leiden haben: schlecht gelüftete, feuchte 
Ställe, Unreinlichkeit in Lager, Krippe und Trinkgefäßen, unzureichende 
oder verdorbene Nahrung, unzweckmäßige und abgenutzte Geschirre, schlechten 
Hufbeschlag, Prügel im Stalle, rohe Behandlung beim Einfahren oder 
Zureiten/das Preisgeben der Mietsgäule an Sonntagsreiter usw., ich 
müßte noch manchen Bogen ausfüllen! Das Gesagte gehört ebensowohl in 
das Gebiet des Tierschutzes als in dasjenige der Ökonomie, die Bestrebungen 
beider müssen Hand in Hand gehen, wenn eine Besserung der allgemeinen 
Übelstände erzielt werden soll. 
Bauernfaust und Bauerngeist, 
Ob man sie auch selten preist, 
Sind des Staates Quell' und Macht, 
Sind die Sieger in der Schlacht, 
Wohl dem Staat, der das bedacht! 
Schlechte Behandlung der Pferde.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.