Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1912 (1912)

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• ö. @eori Umtauschgebühr für die Ganzsache auch dip Umtauschgebühr für jede einzelne Postfranko- 
Juli;M> marke berechnet. Postfrankomarken sind mit dem Umschlage vorzulegen. 
°So. Briefe. Für gewöhnliche Briefe beträgt die Gebühr ohne Unterschied der Ent- 
letzten Ei! sernung in Österreich-Ungarn: bis 20 Gramm 10 b, bis 250 Gramm 20 h. Unfrankierte 
Briefe unterliegen der doppelten Gebühr eines frankierten Briefes, ausgenommen Ungarn, 
Bosnien und Deutschland, über 20 bis 250 Gramm 30 h unfrankiert. 
Kat! Für unzureichend frankierte Briefe wird der doppelte Betrag des fehlenden Porto- 
4. S, teiles in Ansatz gebracht. Nur im Verkehr mit Ungarn, Bosnien-Herzegowina und Deutsch- 
*• ® act l land wird für ungenügend frankierte Briefe das Porto für unfrankierte Briefe nach Ab- 
2ster-Di, Zug des Wertes der verwendeten Marken eingehoben, 
i; 2. Ml Die ermäßigten Gebühren für Lokobriefe sind aufgehoben. 
\ v cv Rekommandierte Briefe müssen bei der Aufgabe (mit Ausnahme' nach 
M Deutschland) frankiert werden. Mit einzelnen Buchstaben adressierte Sendungen sind von 
bst.; 2.i der Rekommandation ausgeschlossen, ebenso jene Gegenstände, deren Adresse mit Stift 
cv afte geschrieben ist, sowie Briefe mit transparenter Adresse. Die Rekommandationsgebühr be- 
^n. Pfinz trägt 25 h und ist durch Aufkleben der Marken zu entrichten. Der Aufgeber erhält einen 
Äug.; M Aufgabeschein. Für jede in Verlust geratene rekommandierte Briefpostsendung leistet die 
br - P Postanstalt eine Vergütung von 50 K. Die Reklamationsfrist erlischt im Jnlande, Bos- 
kränzfeft nien und Deutschland nach 6 Monaten, für Briefe nach Ungarn und dem Auslande nach 
llberwoch 1 Jahr vom Tage der Aufgabe an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist hat der Rekla- 
gs vorhe, xxiawt keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung. 
ldvent-S Der Absender einer rekommandierten Sendung kann sowohl bei als nach der Auf 
gabe gegen eine Gebühr von 25 h einen Rückschein verlangen. 
Nachfrage schreiben über den richtigen Empfang oder das Schicksal eines rekom 
mandierten Briefes usw. werden gegen Vorweisung des Aufgabescheines und Gebühr von 
25 h abgesendet. Gebührenfrei erfolgt dieselbe: a) bei einer portofreien Behörde; b) wenn 
der bezahlte Rückschein nach Ablauf der erforderlichen Zeit nicht zurückgelangt ist. 
Expreßbriefe müssen besonders deutlich adressiert und mit dem Vermerke: 
“ „Expreß" versehen sein. Die Zustellung findet bei Tag sofort nach Einlangen der Post, 
Hcustei öon io Uhr abends bis 6 Uhr früh aber nur bei ausdrücklichem Vermerk: „Auch nachts 
^ zustellen", statt, sofern der Adressat nicht beim Postamte andere Vorschriften gegeben. 
o. Firm Die Expreßgebühr beträgt 30 b, vom Absender durch Postfrankomarken auf der Sen- 
)rgeoeu§ fc un g zu entrichten, außerhalb des Ortes ein Botenlohn per 1 K auf je 7*/ 2 Kilometer Ent- 
1 Q’ff 61 ^rnung abzüglich der entrichteten Expreßgebühr. Die Ergänzungsgebühr hat der Adressat zu 
l, Zlsfer entrichten. Expreßsendungen für den eigenen Bestellbezirk eines Postamtes sind unzulässig, 
ng leim ein mit der Bezeichnung „Expreß zu bestellen" versehener Brief in einem Brief- 
^ eni y sammelkasten vorgefunden, ohne daß wenigstens das Porto und die Expreßgebühr per 30 b 
z v? 5 durch Marken gedeckt sind, so wird er wie ein gewöhnlicher, event, wie ein rekommandierter 
Haborud B^ef befördert und bestellt. 
inen aut Korrespondenzkarten können mit Tinte, Bleistift oder Farbstift geschrieben sein. 
Mindestens die Hälfte der Vorderseite, und zwar die rechte Seite, muß für die Adresse 
£Se ( und poftdienstlichen Vermerke sreibleiben. Die Frankierungsgebühr beträgt 5 b bezw. 10 b. 
Räuber Rekommandation und Expreßbehandlung wie bei anderen Briefpostsendungen. 
Korrespondenzkarten mit bezahlter Antwort sind in Österreich-Ungarn und 
nifnpM Auslandsverkehre zulässig. Der Absender kann auf der Antwortkarte schon seinen Namen 
Briei un ^ f e * ne Adresse anbringen. 
harten Für Drucksachen, unter Kreuzband, Schleife, in offenen Kuverts oder zusam- 
mit An! mengefaltet, beträgt das Porto: bis 50 Gramm 3 b; bis 100 Gramm 5 b; bis 
mcksachei 250 Gramm 10 b; bis 500 Gramm 20 h; bis 1 Kilogramm 30 b. Im Weltpostverkehr 
\ r dürfe smd bis 2 Kilogramm zulässig. Unfrankierte oder das zulässige Gewicht überschreitende 
uchstabe Drucksachen werden nicht abgesendet.„An Drucksachen dürfen keine den Charakter einer 
ben sin! Persönlichen Korrespondenz tragende Änderungen angebracht sein, noch dürfen Briefe bei- 
Mg; di geschlossen werden. Es ist nicht zulässig, die Drucksachen selbst mit irgendwelchen zur Her 
stellung einer verabredeten Sprache geeigneten Sprache zu versehen oder den Text nach 
sen, Posl Fertigstellung des Druckes zu ändern. (Ausnahmen siehe Briefposttarif, Seite 1907,39—40) 
; Frank Warenproben müssen wenigstens teilweise frankiert sein und dürfen keinen 
»er Stüi Kaufwert haben. Das Porto beträgt bis 250 Gramm einschließlich 10 b, bis 350 Gramm 
nebst de 20 b. Für unzureichend frankierte Drucksachen und Warenproben wird der doppelte Be-
	        
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