Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1910 (1910)

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[t, sowie Briefe mit transparenter Adresse. Die Rekommandationsgebühr beträgt 25 h 
nd ist durch Aufkleben der betreffenden Marken zu entrichten. Der Aufgeber erhält einen 
tufgabeschein. Für jede in Verlust geratene rekommandierte. Briefpostsendung leistet die 
Zostanstalt eine Vergütung von 50 K. Die Reklamationsfrist erlischt im Jnlande, Bos 
ten und bezüglich Deutschland nach 6 Monaten, für Briese nach Ungarn und dem Aus 
lüde nach einem Jahr. 
Ein Rückschein wird nur auf Verlangen, mit der Unterschrift des Adressaten 
ersehen, dem Aufgeber gegen 25 h Gebühr zugestellt. 
Nachfragesch reiben über den richtigen Empfang oder das Schicksal eines rekom 
mandierten Briefes usw. werden gegen Vorweisung des Aufgabescheines und Gebühr von 
ve5 b abgesendet. Gebührenfrei erfolgt dieselbe: a) bei einer portofreien Behörde; b) wenn 
Ger bezahlte Rückschein nach Ablauf der erforderlichen Zeit nicht zurückgelangt ist. 
Expreßbriefe müssen besonders deutlich adressiert und mit dem Vermerke: 
Expreß" versehen sein. Die Zustellung findet bei Tag sofort nach Einlangen der Post, 
on 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh aber nur bei ausdrücklichem Vermerk: „Auch nachts 
ustellen", statt, sofern der Adressat nicht beim Postamte andere Vorschriften gegeben. 
Die Expreßgebühr beträgt 30 b, vom Absender durch Postfrankomarken aus der 
vendung zu entrichten, außerhalb des Ortes 1 K auf je 7% Kilometer Entfernung ab 
züglich der entrichteten Expreßgebühr. Die Ergänzungsgebühr hat der Adressat zu ent 
richten. Expreßsendungen für den eigenen Bestellbezirk eines Postamtes sind unzulässig. 
1u Wird ein mit der Bezeichnung „Expreß zu bestellen" versehener Brief in einem Brief- 
rmmelkasten vorgefunden, ohne daß wenigstens das Porto und die Expreßgebühr per 30 b 
murch Marken gedeckt sind, so wird er wie ein gewöhnlicher Brief befördert und bestellt, 
g I Korrespondenzkarten können mit Tinte, Bleistift oder Farbstift geschrieben sein. 
luRindestens die Hälfte der Vorderseite, und zwar die rechte Seite, muß für die Adresse 
fand postdienstlichen Vermerke freibleiben. Die Frankierungsgebühr beträgt 5 h bezw. 10 b. 
q Rekommandation und Expreßbehandlung ist wie bei allen anderen Briefpostsen- 
u-ungen zulässig. 
ln Korrespondenzkarten mit bezahlter Antwort sind in Österreich-Ungarn und 
irim Auslandsverkehre nach den meisten Ländern zulässig. Der Absender kann auf der 
^ llntwortkarte schon seinen Namen und seine Adresse handschriftlich oder mittels eines 
arklebezettels anbringen. 
läc Für Drucksachen, unter Kreuzband, Schleife, in offenen Kuverts oder zusam 
mengefaltet, beträgt das Porto: bis 50 Gramm 3 b; bis 100 Gramm 5 b; 
is 250 Gramm 10 b; bis 500 Gramm 20 h; bis 1 Kilogramm 30 b. Im Weltpost- 
öoerkehr sind bis 2 Kilogramm zulässig. Unfrankierte oder das zulässige Maximalgewicht 
naberschreitende Drucksachen werden nicht abgesendet. An die Drucksachen dürfen keine 
en allgemeinen Charakter bezw. den Charakter einer persönlichen Korrespondenz tragende 
klklnderungen angebracht sein. 
if Warenproben müssen wenigstens teilweise frankiert sein. Das Porto beträgt 
teis 250 Gramm einschließlich 10 b, bis 350 Gramm 20 b. Für unzureichend fran- 
lliierte Drucksachen und Warenproben wird der doppelte Betrag des fehlenden Portoteiles 
chn Ansatz gebracht. Unfrankierte Warenproben gelangen nicht zur Absendung. 
x\ Mit Postanweisungen können Geldbeträge bis 1000 K bei allen Postämtern 
wiuch an Empfänger im Bestellungsbezirke des Aufgabepostamtes eingezahlt werden. An 
dere als die amtlichen Postanweisungsblankette ohne eingedruckte Marke zu 3 b 
ltiürfen nicht verwendet werden. Der Aufgeber hat in das Blankett den Geldbetrag (die 
krönen in Zahlen und Worten) und die genaue Adresse des Empfängers einzusetzen, 
ulus dem Coupon kann derselbe seinen Namen und Mitteilungen jeder Art anbringen 
inlind bei Zeitungspränumerationen auch die Adreßschleife anheften. Abänderungen oder 
^Radierungen in den Geldeinträgen oder in der Adresse des Empfängers sind unstatt- 
>ast, und sind solche Postanweisungen sowie jene, welche außerhalb des Coupons Privat- 
Eiwtizen enthalten, von der Annahme ausgeschlossen. 
ie Die Postanstalt haftet für den eingezahlten Betrag in demselben Umfange wie 
Mr Geldsendungen. 
Die Gebühr für Postanweisungen beträgt für Österreich-Ungarn: bis 20 K 10 b, 
sritS 100 K 20 b, bis 300 K 40 b, bis 600 K 60 b, bis 1000 K 1 K. Für Bosnien- 
)erzegowina bis 50 K 20 b, bis 100 K 30 b, bis 300 K 60 b, bis 600 K 90 b, bis 
.000 K 1 K 50 b. 
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