Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1902 (1902)

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Schonzeiten des Wildes und der Iische. ^ Schonzeit. 
Wild- 
oder Fischart 
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Böcke 
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Geiße 
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Böcke und Geiße 
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Auer- 
Hähne 
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und Birk- 
Hennen 
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Hasel-, Stein- 
und Schneehühner 
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Alle Schnepfen arten 
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Fasanen, Rebhühner und Wachteln 
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Wildgänse, alle Arten von Wildenten, 
Sumpf- und Wasservögel 
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Rutten 
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Hechte, Näslinge 
Asche, Huchen 
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Regenbogen-Forellen 
Flußbarsche 
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Schille, Züngel 
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Sterlet, Karpfen 
Barben 
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Brachsen 
Lauben, Grundeln (Gründling, Greß- 
ling) und sämmtl. karpfenartige Fische 
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Welse (Scheiden, Waller), Schleien 
Seeforellen unter 5 kg 
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Bachforellen 
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Seesalblinge 
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Renken (Reinanken), Riedlinge und 
Kröpflinge 
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Männliche Krebse 
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Weibliche Krebse (bis auf weiteres) 
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Perlmuscheln 
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Es dürfen weder zum Verkaufe feilgebote.n, noch in den Gasthäusern angeboten oder ver 
abreicht werden: 
1. Die oben angeführten Fischarten und Krebse während der daselbst bestimmten Schonzeiten mit 
Ausnahme der ersten drei Tage derselben; 
2. in keiner Jahreszeit die nachbenannten Fische, wenn dieselben, von der Kopfspitze bis zum Ende 
der Schwanzflosse gemessen, nicht mindestens folgende Länge haben: Flußbarsche (Bärschlinge) 
und Riedlinge (Kröpflinge) 15 Centimeter; Bachforellen, Regenbogen-Forellen, Aeschen, Saib 
linge, Bachsalblinge, Renken (Reinanken), Rntten, Schleien, Züngel, Seider (Frauennerfling) 
und Barben ; 20 Centimeter; Hechte, Schille und Karpfen unter 25 Centimeter; Huchen, See 
forellen (Lachse), Welse und Aale 40 Centimeter; ferner Edelkrebse, welche, vom Kopfe bis zum 
Schwanzende gemessen, nicht die Länge von mindestens 14 Centimeter haben; Perlmuscheln, 
welche nicht mindestens eine Länge von 10 Centimeter in der Längsachse gemessen haben. 
*) Im Monate Oktober des Wurfjahres sind weibliche Rehkitze als Geißen noch in Schonung, 
männliche Rehkitze als Böcke aber bereits in Schußzeit. 
**) Im Wurfjahre und bis 15. Juli des folgenden Jahres.
	        
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