Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1915 (1915)

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Post- un- Telegraphemvesen. 
Tarif für Briese, Postkarten, Drucksachen und Muster. 
Land 
Briefe 
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Mit Postanweisungen können Geldbeträge bis 1000 K (auch an Empfänger 
im Bestellungsbezirke des Aufgabepostamtes) eingezahlt werden. Andere als amtliche Post 
anweisungsb lankette zu 3 h dürfen nicht verwendet werden. Der Aufgeber hat in 
das Blankett den Geldbetrag (Kronen in Zahlen und Worten) und die genaue Adresse 
des Empfängers einzusetzen. Auf dem Coupon können Adresse und Mitteilungen (mir 
Ausnahme einiger Länder) angebracht, im Jnlande bei Zeitungspränumerationen die 
Adreßschleife angeheftet werden. Postanweisungen mit Abänderungen oder Radierungen 
in den Geldeinträgen oder Adresse des Empfängers und Privatnotizen außerhalb des 
Coupons sind von der Annahme ausgeschlossen. — Für den eingezahlten Betrag haftet 
die Post dem Absender bis zur Auszahlung an den Empfangsberechtigten. 
Die Gebühr für Postanweisungen beträgt für Österreich-Ungarn u. Bosnien-Herzego 
wina bis 20 K 10 h, bis 100 K 20 h, bis 300 K 40 h, bis 600 K 60 h, bis 1000 K 1 K. 
Für telegraphische Postanweisungen hat der Aufgeber zu entrichten: 
1. Die Postanweisungsgebühr, 2. die Telegrammgebühr, 3. insofern die Anweisung nicht 
den Vermerk „postlagernd" trägt, das Eilbestellgeld. Die allfällige Ergänzungsgebühr auf 
den Botenlohn wird vom Empfänger eingezogen. Formularien unentgeltlich. 
Paketsendungen. 
1. Alle Sendungen mit Wertangabe; 2. Privatbriefe und derartige Schriftenpakete 
im Gewichte über 250 Gramm, in Ungarn über 500 Gramm; 3. portofreie Korrespondenz-
	        
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