Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1899 (1899)

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Bezüglich der grundbücherlichen Durchführung der Darlehen wurde 
Dom Curatorium und vom hohen oberösterreichischen Landesausschusse 
Folgendes verfügt: 
1. Bücherlich sollen Darlehen von der Landes-Hypothekenanstalt 
dann durchgeführt werden, wenn es sich um Aufnahme eines neuen Dar 
lehens nach bereits bestehenden Posten oder primo loco oder um Kon 
vertierungen handelt. Sind Eintragungen von Satzrückstehungs-Erklärungen 
erforderlich, so soll die Durchführung seitens der Anstalt nur dann erfolgen, 
wenn der Darlehenswerber die den Satzvorrang einräumenden Interessenten 
in die Anstalt bringt oder die perfecte Rückstehungsurkunde überreicht; im 
Falle von gleichzeitig nothwendig werdenden Löschungen aber nur dann, 
wenn die Partei die perfecten Löschungsurkunden beizubringen imstande ist. 
In allen diesen Fällen, auch in dem einfachsten, hat die eigene Durchführung 
seitens der Landes-Hypothekenanstalt nur dann platzzugreifen, wenn der 
Besitz, auf welchen ein Darlehen gegeben werden soll, den Wert von 
Zwanzigtausend Gulden nicht überschreitet. 
Pieser Betrag hat als ausnahmslose obere Grenze für die eigene 
Durchführung der Anstalt zu gelten. 
2. Erscheint die eigene Durchführung nach dem voraufgeführten 
Maxime unthunlich, so sind der Partei die erforderlichen Urkunden und 
Formularien mittelst kurzer, gemeinverständlicher, gedruckter Anweisung, 
welche sich aller technischen Ausdrücke zu enthalten hat, mit dem Bemerken 
zu übersenden, daß sie sich wegen der bücherlichen Durchführung des Dar 
lehensgeschäftes an einen Advocaten oder Notar ihres Vertrauens zu 
wenden und die Beihilfe eines Winkelschreibers zu vermeiden habe. Jede Be 
nennung eines berechtigten Schriftenverfassers, selbst auf ausdrückliche münd 
liche oder schriftliche Anfrage der Partei, ist unzulässig. 
Anfragen wegen Darlehen sind an die Direction der oberösterreichischen 
Landes-Hypothekenanstalt in Linz (Landhaus) zu richten, und werden solche 
Anfragen sofort und kostenlos beantwortet. 
JEemdes~ Ackerbau- und ©ßstbaufduilc Hitjffiof. 
Stand des Lehrkörpers und Bertheilnng der Unterrichtsfächer. 
Director Johann Mainzer für Maschinen- und Geräthekunde, 
'Bodenkunde, Meliorationen, Düngerlehre, Saat, Pflege und Ernte der 
Culturpflanzen im 1. Jahrgange, speciellen Pflanzenbau, Thierproductions- 
lehre, Betriebslehre und Waldbau im 2. Jahrgange. 
Lehrer Emil Klose für Gesteinskunde, Pflanzenkunde, Thierkunde, 
Physik und Klimalehre, Chemie, Obst-, Hopfen- und Gemüsebau, Wiesen 
bau, Bienenzucht, Betriebslehre und Buchführung. 
Lehrer Hubert Müller für deutsche Sprache, Geographie, Geschichte, 
Verfassungskunde, Rechnen, Geometrie und Zeichnen, Gesetzkunde und 
Fischzucht..
	        
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