Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1899 (1899)

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Matrikelauszüge, d. i. Auszüge aus den Registern über Geburten, 
Taufen, Trauungen und Sterbefälle für jeden einzelnen Fall. — fl. 50 kr. 
werden dieselben als Belege zugunsten um Militärbefreiungen aus 
gestellt, so sind sie gebürenfrei. 
Pässe, siehe Reiseurkunden. 
Pensionsgesuche — „ 50 „ 
Recurse, d. i. alle Berufungen gegen die Entscheidung oder Verfügung 
einer unteren Instanz an die höhere, und die außerordentliche:! 
Gnadengesuche im Verfahren wegen Gefällsübertretungen, vom 
1. Bogen 1 „ — „ 
im gerichtlichen Verfahren, wenn der Streitgegenstand 50 fl. nicht 
übersteigt . — „ 50 „ 
in Gebürenbemessungs-Angelegenheiten, gegen die Bemessung 
frei, gegen die Entscheidung, wenn die Gebür 50 fl. nicht 
überschreitet — „ 15 „ 
wenn sie 50 fl. überschreitet — „ 36 „ 
Reiseurkunden: 
a) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w., sowie 
Wanderbücher, von jeder Ausfertigung — „ 15 „ 
5) für andere Personen 1 „ — „ 
Sch eideb riefe — ,. 50 „ 
Schenkungsurkunden: 
a) unter Lebenden — „ 50 „ 
d) auf den Todesfall, vom 1. Bogen 1 „ — „ 
Stiftbriefe — „ 50 „ 
Tabak- und Stempelmarkenverschleiß-Gesuche, sowie auch Li 
cenzen, vom 1. Bogen 1 „ —- „ 
Tauf- (Geburts-), Trau- und Todtenscheine — „ 50 „ 
Testamente (Codicille), vom 1. Bogen 1 „ — „ 
Verkünd sch eine — „ 50 „ 
Vollmachten, siehL Bevollmächtigungs-Verträge. 
Waffenpässe 1 „ — „ 
Wechselproteste, und zwar: 
a) vom Notar 1 „ — „ 
b) vom Gerichte: 
aa) über eine Wechselforderung von nicht mehr als 200 fl 2 „ — „ 
bb) über 200 fl 3 „ — „ 
Weibe rverzichtsreverse, von jedem Bogen — „ 50 „ 
Wohnungsauskündigungen, siehe Aufkündigungen. 
Zeugnisse, und zwar: 
a) von landesfürstlichen Aemtern und Behörden, vom 1. Bogen ... 1 „ — „ 
b) von anderen Behörden, Aemtern oder von Privatpersonen, dann Be 
funde der Sach- und Kunstverständigen in Parteisachen — „ 50 „ 
c) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w., ferner 
Schul- und Studien-, dann Collegiumsbesuchs-Zeugnisse .... — „ 15 „ 
Dostwesen. 
A. Briefpost. 
Mit der Briefpost werden befördert: 1. Briefe und Schriften ohne 
Wertangabe; 2. Correspondenzkarten; 3. Drucksachen (Kreuzbandsendungen); 4. Waren 
proben und Muster; 5. Zeitungen und periodische Druckschriften; 6. Postanweisungen; 
7. Postaufträge und 8. lebende Bienen in Holzkästchen. 
Die Adresse jeder Briefpostsendung muß.den Bestimmungsort, sowie die Person 
des Empfängers, beziehungsweise die Firma deutlich bezeichnen und bei weniger bekannten 
oder gleichnamigen Orten zur Vermeidung einer irrigen Beförderung eine nähere Orts
	        
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