Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1897 (1897)

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grünen Holzes. Die Holzfällungen müssen daher so zeitlich wie möglich 
anfangen, und soll das Brennholz mindestens ein Jahr lang im Walde auf 
einem luftigen Orte geschlichtet liegen, bevor es verwendet wird. 
Vieles Holz kann dadurch erspart werden, wenn alles Brennholz außer 
der Saftzeit geschlügert wird. Nach Versuchen haben 20 Cubikmeter außer 
dem Saft gehauenen Holzes ebensoviel Hitze gegeben als 23 Cubikmeter 
im Safte gehauenen Holzes derselben Art. 
Ganz und gar verwerflich ist aber das Zurücklassen der untergeordneten 
Brennhölzer in den Wäldern, der Späne von behauenen Bauhölzern oder 
sogar ganzer Stämme. Ist es schon aus Ersparungsrücksichten geboten, 
alles im Walde herumliegende Holz — bis zu den kleinsten Spänen herab 
— unmittelbar nach der Fällungszeit zu sammeln und nachhause zu 
schaffen, so erfordert dies auch der Schönheitssinn des Waldbesitzers und die 
Abwendung der Gefahr von Waldbränden, daß der Wald stets rem und 
von allen dürren Hölzern frei sei. 
Nicht minder nachtheilig ist die Verschwendung des Bau-- und Werk 
holzes. Zur Abwendung dieses Uebels ist es erforderlich, darauf zu sehen: 
1. daß alles Bauholz, zur Vermehrung seiner Dauer, womöglich im Winter 
gefällt werde; 2. daß alle Bauholzstümme so tief oder so nahe wie möglich 
über der Erde abgehauen 'werden; 3. daß kein zu Bau- und Werkholz 
taugliches Stück ins Feuerholz komme; 4. daß die Bau- und Werkholzstücke, 
wenn sie auch rund verkauft worden sind, nicht schärfer als es nöthig ist 
von den Zimmerlenten behauen oder beschlagen werden; 5. daß kein vorzüglich 
gutes und seltenes Holz 'zu einem Gebrauche verwendet werde, wozu schlech 
teres Holz denselben Dienst leisten kann; 6. daß zu einem Behufe, wozu 
sehr dauerhaftes Holz nothwendig ist, kein schlechtes oder zu schwaches Holz 
genommen, also die Angabe dadurch erneuert werde; 7. daß die Zimmerleute 
kurzes Holz nicht scharfeckig beschlagen, durch Absägen mehrerer Bretter 
und Bohlen (Pfosten) diese Form bewirken, also kein gutes Holz muthwillig 
in Späne zerhauen sollen; 8. daß jedes Baugebrechen ohne Aufschub und 
solange der Schaden noch nicht groß ist, ausgebessert werde, und 9. daß 
der Bedarf an Bau-, Werk- und Nutzholz nicht erst unmittelbar vor dessen 
Gebrauch, sondern mindestens 2 bis 3 Jahre vorher bestimmt und zur geeigne 
ten Zeit gefällt werde. 
Schließlich dürfte noch zu erwähnen sein, daß noch sehr viele Feuerungs 
einrichtungen bestehen, welche eine große Verschwendung an Brennholz her 
beiführen. Demnach liegt es im Interesse der Waldbesitzer, wie in jenem 
der Allgemeinheit, Verbesserungen, die der Verschwendung an Brennholz vor 
zubeugen geeignet, sind, an unseren Feuerherden und Stubenöfen anzubringen. 
Nützkictieg Ät'kerj'ei. 
Die Güte eines Spiegels 
kann man mittelst eines einfachen Verfahrens genau beurtheilen. Bekanntlich 
sieht man in dem einen Spiegel zuweilen anders aus als in einem anderen. 
Man Halte, wenn man einen Spiegel prüfen will, dicht an denselben lose
	        
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