Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1891 (1891)

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Hausierpässe, vom 1. Bogen 
Klagen, siehe Eingaben. 
Lehrbriefe 
1 fl. — kr. 
50 „ 
Matrikel au szüge, d. i. Auszüge aus den Registern über Geburten, 
Taufen, Trauungen und Sterbesälle für jeden einzelnen Fall. — „ 50 
werden dieselben als Belege zugunsten um Militärbefreiungen aus 
gestellt, so sind sie gebürenfrei. 
Pässe, siehe Reiseurkunden. 
Pensionsgesuche — „ 50 
Recurse, d. i. alle Berufungen gegen die Entscheidung oder Verfügung 
einer unteren Instanz an die höhere, und die außerordentlichen 
Gnadengesuche im Verfahren wegen Gefällsübertretungen, vom 
1. Bogen 1 „ — 
im gerichtlichen Verfahren, wenn der Streitgegenstand 50 fl. nicht 
übersteigt . . . — „ 50 
in Gebürenbemessungs-Angelegenheiten, gegen die Bemessung 
frei, gegen die Entscheidung, wenn die Gebür 50 fl. nicht 
überschreitet — „ 15 
wenn sie 50 fl. überschreitet — „ 36 
Reiseurkunden: 
a) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w., sowie 
Wänderbücher, von jeder Ausfertigung — „15 
b) für andere Personen 1 „ — 
Scheidebriefe. . 
S chenkungsurkünden: 
a) unter Lebenden 
b) auf den Todesfall, vom 1. Bogen 
Stistbriefe 
50 
50 „ 
50 „ 
Tabak- unb Stempelmarken Verschleiß-Gesuche, sowie auch Li 
cenzen, vom 1. Bogen 
Tauf- (Geburts-), Trau- und Todtenscheine 
Testamente (Codicille), vom 1. Bogen.... 
Verkündscheine 
Vollmachten, siehe Bevollmächtigungs-Verträge. 
Waffenpässe 
Wechselproteste, und zwar: 
a) vom Notar 
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50 „ 
1 
b) vom Gerichte: 
aa) über eine Wechselforderung von nicht mehr als 200 fl, 
bb) über 200 fl 
Weiberverzichtsreverse, von jedem Bogen 
Wohnungsaufkündigungen, siehe Aufkündigungen. 
Zeugnisse, und zwar: 
a) von landesfürstlichen Aemtern und Behörden, vom 1. Bogen ... 1 „ — „ 
b) von anderen Behörden, Aemtern oder von Privatpersonen, dann Be 
funde der Sach- und Kunstverständigen in Parteisachen — „ 50 „ 
c) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w., ferner 
Schul- und Studien-, dann Collegiumsbesuchs-Zeugnisse .... — „ 15 „ 
Das Doftwefen. 
A. Mriefpostsenduilgen. 
Mit der Briefpost können versendet werden: 1. Briefe und Schriften 
ohne Wertangabe; 2. Correspondenzkarten; 3. Drucksachen (Kreuzbandsendungen); 
4. Warenproben und Muster; 5. Zeitungen und 6. Postanweisungen.
	        
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