Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1883 (1883)

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Zn Schnellwüchsigkeit, Milchergiebigkeit und Mastfähigkeit übertreffen 
die Montafoner-Rinder die hier noch aufgestellten Mariahofer und Mur- 
bodner bedeutend, und sind dabei in den Ansprüchen bezüglich der Futter- 
qualität mindestens ebenso genügsam als die letzteren. 
Von den beiden Steiermärker Racen verdienen übrigens hier die Mur- 
bodner wegen ihres ersichtlich besseren Gedeihens den Vorzug vor den 
Mariahofern. 
Die Milch wird zu fettem Limburgerkäse verarbeitet, der sich bereits unter 
dem Namen „Ackerbauschul- oder Ritzlhofkäse" eines guten Absatzes erfreut. 
An landwirthschaftlichen Maschinen und Geräthen sind vorhanden: 
Eine llreihige Drillmaschine, 2 Pferderechen, 1 Trieur, diverse Pflüge 
und Eggen, ein Häufelpflug, Pferdehaken, eine dreitheilige Walze, eine Vieh- 
wage, eine kleinere Dezimalwage, ein Satz Drainagewerkzeuge rc. 
Zum Dreschen und Häckseln wird eine Dampfmaschine in Miethe 
genommen. 
Lehrmittel. 
An Lehrmitteln besitzt die Schule eine Bibliothek von zirka 370 Bänden: 
Lehrmittel für Chemie und Physik, Zoologie, Botanik und Mineralogie, 
ferner für Waldbau, Geografie, Meßkunde und Obstbaumzucht. 
An Zeitschriften werden gehalten: 
Die Wiener landwirthschaftliche Zeitung und der praktische Land 
wirth von Hitschmann. Das Wiener landwirthschaftliche Wochenblatt von 
Dr. Guido Krafft. 
Geflügel-, Fischerei- und Bienenzeitung. 
Der Obstgarten von Prabo. 
Gratis die landwirthschaftliche Zeitschrift für Oberösterreich und die 
vierteljährigen Mittheilungen von der steiermärkischen Gartenbau-Gesellschaft. 
Außerdem werden jährlich Exkursionen des Lehrkörpers mit den Schülern 
auf rationell bewirthschaftete Güter unternommen. 
Die oberösterreichische Landes-Ackerbauschule hat den Zweck, Jünglinge, 
vornehmlich aus dem Bauernstande, zum rationellen, geregelten Betriebe ihres 
eigenen Grundbesitzes zu befähigen oder sie zu tüchtigen Wirthschaftern, Auf 
sehern, Schaffnern und Unterbeamten heranzubilden. 
Neben dem theoretischen Unterrichte wird den Schülern ausreichende 
Gelegenheit zur Erwerbung praktischer Fertigkeiten in den Arbeiten des Land- 
mannes geboten. 
Zur Aufnahme in die Anstalt wird gefordert: 
a) das zurückgelegte 14. Lebensjahr; 
b) die Zustimmung der Eltern oder Vormünder und der Nachweis über 
ein tadelloses Verhalten des Aufnahmsbewerbers, welcher Nachweis durch 
ein Zeugniß des betreffenden Gemeindevorstehers zu liefern ist; 
c) ein Entlassungs-Zeugniß der Volksschule; 
ä) ein Gesundheits-Zeugniß. 
Die Anstalt ist zunächst für 40 Zöglinge berechnet; diese sind entweder 
a) Stiftlinge, für welche die Kosten des Unterrichtes, der vollständigen 
Verpflegung, der Wohnung, wie deren Beheizung und Beleuchtung,
	        
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