Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1883 (1883)

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In Oesterreich-Ungarn wird für jede Depesche, welche innerhalb der Grenzen 
des Reiches zu verbleiben hat, eine Grundtaxe von 24 kr. und für jedes Wort 2 kr. 
Zuschlag eingehoben. Für Depeschen nach Bosnien und Herzegowina ist die Grund 
taxe mit 30 kr. und für jedes Wort ein Zuschlag mit 4 kr. festgesetzt. 
Kestmmmlseu für Smfpojlleilduilgkil. 
Die Taxe für einen einfachen 15 Gramm schweren Brief nach allen Orten 
der österreichischen Monarchie oder Deutschlands betragt im Frankirungsfalle 5 kr., 
für solche, deren Gewicht 15 Gramm übersteigt, bis zum Gewichte von 250 Gramm 
nur das zweifache Briefporto, im Mchtfrankirungsfalle für den einfachen Brief 10 kr., 
bei größerem Gewichte 15 kr. 
Die Taxe für einen einfachen Brief, welcher im Bestellungsbezirke des betreffenden 
Aufgabs-Postamtes abzugeben ist, beträgt im Frankirungsfalle 3 kr., im Mcht- 
frankirungsfalle 6 kr., bei größerem Gewichte 9 kr. Korrespondenzkarten zu 2 kr. 
und Korrespondenzkarten mit Rückantwort zu 4 kr. sind bei allen Postämtern und 
Briefmarken - Verschleißern zu haben und werden sowohl im Loko-Verkehre als auch 
nach allen Orten der österreichisch-ungarischen Monarchie und nach Deutschland um 
den gleichen Betrag zur Beförderung angenommen. 
Für Drucksachen (Kreuzbandsendungen), Waarenproben und Muster ist bei der 
Versendung mit der Briefpost im Inland und nach Deutschland bis zum Gewichte 
von 50 Gramm die Portogebühr von 2 kr., für Drucksachen über 50 bis 250 Gramm 
5 kr., über 250 bis 500 Gramm 10 kr., über 500 Gramm bis 1 Kilogramm 25 kr. 
für das Gesammtgewicht zu entrichten. 
Für rekommandirte Briefe ist eine Gebühr von 5 kr. im Bestellungsbezirke, für 
alle anderen 10 kr. per Stück mittelst Aufkleben einer Marke auf der Siegelseite des 
Briefes zu entrichten. 
Die Portotaxe für einen einfachen Brief von 15 Gramm beträgt nach allen 
europäischen Staaten, mit zwei Ausnahmen, 10 kr. Die zwei Ausnahmen sind 
Montenegro und Serbien, in welche Länder die Markirung der Briefe 7 kr. kostet. 
Sendungen mit Geld und Wcrtlipapieren bis 250 Gramm (Geld 
briese). 
a) Verschlossen aufgegebene: 
Sendungen mit Papiergeld und Banknoten, mit Bargeld (Silber, Gold und 
kleinen Beträgen in Kupfergeld), dann mit Werthpapieren find bis zum Gewichte von 
250 Gramm in Briefform mit Kreuzkouvert und zwar in der Regel verschlossen aufzugeben. 
Geldstücke, welche in Briefen versendet werden, müssen in Papier oder der 
gleichen eingeschlagen und innerhalb des Briefes so befestigt sein, daß eine Veränderung 
der Lage während des Transportes nicht stattfinden kann. 
Verschlossen aufgegebene Geldbriefe müssen mit 5 gleichen Siegeln gesiegelt sein. 
b) Offen aufgegebene: 
Die offene Aufgabe ist nur bei Privatsendungen mit Papier- und Banknoten in 
Briefform bis zum Gewichte von 250 Gramm dann gestaltet, wenn der Werth derselben 
200 fl. übersteigt, und wenn der Versender hiefür nebst dem gewöhnlichen Gewichts 
porto das Werthporto im anderthalbfachen Betrage entrichtet, also die Sendung frankirt. 
Bei Anwendung der postämtlich aufgelegten Geldbriefkouverts, welche bei allen 
Postämtern und Verschleißern zu 1 kr. per Stück zu haben sind, genügt ein Verschluß 
mit 2 Siegeln. Der Verschluß einer jeden Fahrpostsendung muß haltbar und so einge 
richtet sein, daß ohne Beschädigung oder Eröffnung derselben dem Inhalte nicht beizu 
kommen ist. An den Schlüffen der Emballage (Nähten, Fugen) muß das Siegel des 
Versenders in einer zu diesem Zwecke hinreichenden Anzahl von Abdrücken angebracht 
sein. Ist, eine Verschnürung vorhanden,' so muß dieselbe nur so angebracht und ver 
siegelt sein, daß sie ohne Verletzung des Siegelverschlusses nicht abgestreift oder geöffnet 
werden kann. Auf die gestempelten Frachtbriefe, welche jeder Frachtsendung über 
50 Gramm, Geldbriefen über 250 Gramm beigegeben sein müssen, ist ein deutlicher 
Abdruck des Siegels, mit welchem die Sendung verschlossen ist, anzubringen.
	        
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