Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1880 (1880)

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Privatpersonen bemüssigt fanden, selbst mit Anwendung nicht unerheblicher 
Kosten Pläne und Zeichnungen zu entwerfen für Wirthfchaftsbauten — den 
jeweiligen Bedürfnissen entsprechend — welche allen berechtigten Anforderungen 
genügen, die jedoch stets den Wünschen des Einzelnen Rechnung zu tragen 
vermögen. Dies sind die sogenannten M ust erpl än e, und eine gewisse 
Berechtigung kann denselben nicht abgesprochen, im Gegentheile soll stets ihres 
wesentlichen Einflusses, den selbe auszuüben vermögen, mit Dank gedacht 
werden. Nach langer, sorgfältiger Erwägung, unter Mithilfe der jeweilig 
maßgebendsten Persönlichkeiten wurde solch' ein Plan entworfen, den Bedürf 
nissen der Gegend im Allgemeinen angepaßt, und nunmehr kann jeder, der 
hievon Gebrauch zu machen gewillt ist, mit vollstem Vertrauen diesen erprobten 
Rathgeber zu Hilfe ziehen. Es wäre nur dies zu wünschen, daß recht bald 
für jede einzelne Gegend solche Pläne entworfen würden; freilich ist dies 
nicht ohne ziemlich bedeutende Auslagen zu erreichen, allein stets fanden sich 
opferwillige Vereine oder Menschenfreunde, die in Anbetracht der guten, an 
gestrebten Sache willig ihr Schärflein zur Durchführung beitrugen. Durch 
den geringen Preis, der für die einzelnen Exemplare gefordert wird, ist jeder 
Verein oder sind auch die Mitglieder der Gemeinde in die Lage versetzt, sich den 
betreffenden Plan anzuschaffen, der nun Gemeingut vieler werden wird und 
mancher von jenen, die in den Versammlungen dies Schriftstück vielleicht mit 
ungläubigen Augen betrachteten, ja selbst als nicht entsprechend verurteilten, 
wird mit Dank zu demselben greifen, wenn die Nothwendigkeit herantritt, 
das alte Heim wieder von Neuem zu gründen. Zumeist sind es Elementar- 
Ereignisse, welche den Neubau dringend erheischen, namentlich beim Feuer ist 
dies der Fall, denn sonst entschließt sich der Landwirth nur ungerne, irgend 
welche Auslagen behufs Neubau zu machen. 
Da jene vom Ausschüsse der Landwirthschafts - Gesellschaft zu approbi- 
renden Entwürfe bis jetzt noch wenig Beachtung finden, indem der Bauer 
ohne Rücksicht auf den Fortschritt seine Felder zu bestellen pflegt, desgleichen 
nach Vätersitte sein zerstörtes Heim im ursprünglichen Stande wieder einzu 
richten pflegt, genügt es nicht, die einfachen Bilder zu verbreiten, sondern es 
bedarf der beredten Auseinandersetzung, um auf die Vortheile aufmerksam zu 
machen. Am ehesten geneigt ist noch der Landwirth, auf Neuerungen einzu 
gehen, wenn Elementar-Unglücke den Besitzer getroffen. „Noth lehrt beten", 
ist ein altes Sprichwort, was alle können. Gesetzt den Fall, in einem Orte 
werden mehrere Wirthschaften durch einen Brand zerstört. Jeder, dem halb 
wegs die Mittel zu Gebote stehen, trachtet so rasch als möglich wieder seinen 
Hof neu zu erbauen, um wirthschaften zu können. Es besteht ein treffliches 
Gesetz, welches den Neubau regelt, allein seine Vorschriften werden nicht 
genügend gehandhabt. Die vorgeschriebene Kommission wird abgehalten, der 
befugte Landbaumeister legt auch wirklich den Erbauungsplan, der stets Geld 
und Zeitaufwand gerade in der dringendsten Zeit erfordert, zur Genehmigung 
vor, übernimmt auch nominell die Durchführung, beziehungsweise Beauf 
sichtigung des Baues, allein beinahe immer wird in demselben Zustande, 
derselben Eintheilung und Einrichtung der Hof wieder aufgebaut, wie derselbe 
vor dem Unglücksfalle dastand, höchstens daß die Gemeinde-Vorschriften auf 
eine feuersichere Bedachung mit Ziegeln oder Dachsteinschiefer dringen. Um
	        
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