Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1879 (1879)

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Aufkündigungen, von Wohnungen, der 1. Bogen 50 kr. \ 
und hiezu die erfordert. Rubrik 15 kr. / 
wird die Wohnungs-Aufkündigung in äuxlo über 
reicht, unterliegt jedes Pare dem Stempel von . 
Beilagen 
bei Rechtsstreiten von nicht mehr als 50 fl 
Beschw erden, siehe Rekurse. 
Bevollmächtigungs-Verträge, wenn keine Belohnung be 
dungen ist 
Bürgerrechts Verleihungs-Gesuche vom 1. Bogen .... 
Cheques, d. i. Anweisungen statutenmäßig berechtigter Anstalten, 
von jedem Stücke 
Dispens-Gesuche 
Edikts-Ausfertigungs-Gesuche, vom 1. Bogen 
Eingaben von Privatpersonen an öffentliche Aemrer und Behörden: 
im gerichtlichen Verfahren in und außer Streitsachen, 
vom jedem Bogen 
wenn der Streitgegenstand 50 st. nicht übersteigt, v. jed. Bog. 
alle anderen 
Non letzteren sind noch ausgenommen: 
Eingaben bezüglich der Erwerbsbefugnisse, wodurch der selbständige 
Betrieb eines freien Gewerbes bei der Behörde ange 
meldet, oder die zum Gewerbsbetriebe erforderliche Konzession 
angesucht wird, und um Befugnisse zu Privatagentien: 
rn Wien, vom 1. Bogen 
in anderen Städten von einer Bevölkerung von mehr 
als 50.000 Seelen, vom 1. Bogen 
10.000 bis 50.000 Seelen, vom 1. Bogen . . 
5.000 bis 10.000 Seelen, vom 1. Bogen . . 
in allen übrigen Orten, vom 1. Bogen . . . 
Eingaben oder Gesuche um Verleihung der Staatsbürgerschaft, 
vom 1. Bogen 
um Kundmachungen öffentlicher Versteigerungen, vom 1. Bogen 
im gerichtlichen Verfahren die weiteren Parien 
um Ertheilung von Pässen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr von 
Staats-Monopolsgegenständen, vom 1. Bogen 
um die Bewilligung zur Errichtung, Vertauschung, Verwand 
lung oder Verschuldung eines Fidei-Kommisses, v. 1. Bogen 
um Eintragung in die öffentlichen Bücher, vom 1. Bogen . . 
wenn der Werth des einzutragenden Rechtes 50 fl. nicht übersteigt 
wenn er 100 fl. nicht übersteigt 
um Super-Einverleibung des executiven Pfandrechtes, wenn der 
Werth des Rechtes 50 fl. nicht übersteigt 
wenn er 50 fl. übersteigt 
um Firmaprotokollirungen, vom 1. Bogen ....... 
um Eintragung der Prokura, vom 1. Bogen 
Erbserklärungen 
do. in Eingaben oder zu Protokoll, nebstbei für den 
1. Bogen die Gebühr von 
Erbverträge, vom 1. Bogen 
Erwerbsbefug nisse, siehe Eingaben. 
Erziehungsbeiträge, Gesuche um Verleihung 
Frachtbriefe (deren Duplikate und Copien), Frachtkarten 
(Empfangs - und Aufnahmsscheine) 
do. über Sendungen, welche nicht durch die k. k. Post 
anstalt in dem Umkreise von 5 Meilen des Stand 
ortes des Aufgebers erfolgen 
Gnadengaben, Gesuche um Ertheilung derselben 
Hausirbewilligungs-Gesuche, vom 1. Bogen 
— fl. 65 kr. 
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