Hausirpässe, vom 1. Bogen
Klagen, siehe Eingaben
Lehrbriefe
Matrikel-Auszüge, d. i. Auszüge aus den Registern über Gebur
ten, Taufen, Trauungen und Sterbefälle für jeden einzelnen Fall
werden dieselben als Belege zu Gunsten um Militärbefreiungen
ausgestellt, so sind sie gebührenfrei.
Pässe, siehe Reise - Urkunden.
Pensionsgesuche
Rekurse, d. i. alle Berufungen gegen die Entscheidung oder Ver
fügung einer unteren Instanz an die höhere, und die außer
ordentlichen Gnadengesuche im Verfahren wegen Gefälls-Ueber-
tretungen, vom 1. Bogen
Im gerichtlichen Verfahren, wenn der Streitgegenstand 50 fl.
nicht übersteigt
In Gebührenbemessungs - Angelegenheiten, gegen die Bemes
sung frei, gegen die Entscheidung, wenn die Gebühr 50 fl.
nicht überschreitet
wenn sie 50 fl. überschreitet
Reise-Ur künden:
a) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w.,
sowie Wanderbücher, von jeder Ausfertigung ....
b) für andere Personen
Sch eid ebriefe . . .
Schenkungs-Urkunden:
a) unter Lebenden
b) auf den Todesfall, vom 1. Bogen
Stiftbriefe
Tabak- und Stempel marken-Verschleiß-Gesu che, sowie
auch Lizenzen, vom 1. Bogen
Tauf-, (Geburts-) Trau- und T o d t e n s ch e in e
Testamente (Kodizile), vom 1. Bogen
Verkündscheine
V o llm achten, siehe Bevollmächtigungs - Verträge
Waffenpässe . .
Wechselproteste, und zwar:
a) vom Notar
b) vom Gerichte:
aa) über eine Wechselforderung von nicht mehr als 200 fl. .
bb) über 200 fl
Weiberverzichts-Reverse, vom jedem Bogen
Wohnungs-Aufkündigungen, siehe Aufkündigungen.
Zeugnisse, und zwar:
a) von landesfürstlichen Aemtern und Behörden, vom 1 Bogen .
b) von anderen Behörden. Aemtern oder von Privatpersonen, dann
Befunde der Sach- und Kunstverständigen in Parteisachen .
e) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u s, w., fer
ner Schul- und Studien-, dann Kollegiumsbesuchs-Zeugnisse .
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Telegrafen - Wesen.
Telegramme können nach allen Orten auch brieflich aufgegeben werden. — Die
Weiterbeförderung von der letzten Telegrafen-Station nach Orten, wo keine Telegrafen-
Station besteht, geschieht mit Post, Boten oder Estafsete (pr. Estaffete nur innerhalb
des Vereinsgebietes). Jedes Telegramm muß deu Namen, Wohnort des Empfängers
und Namen des Aufgebers enthalten. An Gebühren sind zu bezahlen: