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Aufkündigungen, von Wohnungen, der 1. Bogen 50 kr.s
und hiezu die erforderl. Rubrik 15 kr.j ' ' '
wird die Wohnungs-Aufkündigung in äuxlo über
reicht, unterliegt jedes Pare dem Stempel von .
Beilagen
bei Rechtsstreiten von nicht mehr als 50 fl
Beschwerden, siehe Rekurse.
B e v o l l m ä ch t i g u n g s - B e r t r ä g e, wenn keine Belohnung be
dungen ist
Bürge rrechtsverleihungs-Gesu che vom 1. Bogen . .
Cheques, d. i. Anweisungen statutenmäßig berechtigter Anstalten,
von jedem Stücke '
Dispens-Gesuche
Edikts-Ausfertigungs-Ge suche, vom 1. Bogen . .
Eingaben von Privatpersonen an öffentliche Aemter und Behörden:
im gerichtlichen Verfahren in und außer Streitsachen,
von jedem Bogen
wenn der Streitgegenstand 50 fl. nicht übersteigt, v. jed. Bag.
alle anderen
Von letzteren sind noch ausgenommen:
Eingaben bezüglich der Erwerbsbefugnisse, wodurch der selbstständige
Betrieb eines freien Gewerbes bei der Behörde ange
meldet, oder die zum Gewerbsbetriebe erforderliche Konzession
angesucht wird, und um Befugnisse zu Privatagentien:
in Wien, vom 1. Bogen
in anderen Städten von einer Bevölkerung von mehr
als 50.000 Seelen, vom 1. Bogen
10.000 bis 50.000 Seelen, vom 1. Bogen . .
5.000 bis 10.000 Seelen, vom 1. Bogen . .
in allen übrigen Orten, vom 1. Bogen . .
Eingaben oder Gesuche um Verleihung der Staatsbürgerschaft,
vom 1. Bogen
um Kundmachungen öffentlicher Versteigerungen, vom 1. Bogen
im gerichtlichen Verfahren die weiteren Parien
um Ertheilung von Pässen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr von
Staats-Monopolsgegenständen, vom 1. Bogen
um die Bewilligung zur Errichtung, Vertauschung, Verwand
lung oder Verschuldung eines Fidei-Kommiffes, v. 1. Bogen
um Eintragung in die öffentlichen Bücher, vom 1. Bogen . .
wenn der Werth des einzutragenden Rechtes 50 fl. nicht übersteigt
wenn er 100 fl. nicht übersteigt
um Super-Einverleibung des exemtiven Pfandrechtes, wenn der
Werth des Rechtes 50 fl. nicht übersteigt
wenn er 50 fl. übersteigt
um Firmaprotokollirungen, vom 1. Bogen
um Eintragung der Prokura, vom 1. Bogen
Erbserklärungen
do. in Eingaben oder zu Protokoll, nebstbei für den
1. Bogen die Gebühr von
Erbverträge, vom 1. Bogen
Erwerbsbefugnisse, siehe Eingaben.
Erziehungsbeiträge, Gesttche um Verleihung
Frachtbriefe (deren Duplicate und Copien) Frachtkarten
(Empfangs- und Aufnahmsscheine)
do. Ueber Sendungen, welche nicht durch die k. k. Post
anstalt in dem Umkreise von 5 Meilen des Stand
ortes des Aufgebers erfolgen
Gnadengaben, Gesuche um Ertheilung derselben
Hausir bewillign ngs-Gesuche, vom 1. Bogen
- fl. 65 kr.
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