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III.
Für Urkunden.
Gebührensatz
sammtZuschl.
in öst. W.
in
Für Urkunden.
Gebührensatz
sammtZuschl.
in öst. W.
fl.
kr.
fl.
kr.
bis
10 fl.
—
7
über 800 fl. bis 1000 fl.
6
25
über 10 fl. „
20 „
—
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1000 „ „
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—
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1
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3
75
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3600 „ „
4000 „
25
—
600 „ „
800 „
5
Ueber 400 fl. ist von je 200 fl. eine Mehrgebühr sammt dem außerordentlichen
Zuschlage von 1 fl. 25 kr. zu entrichten, wobei ein Restbetrag unter 200 fl. als voll
anzunehmen ist.
Dieser Scala unterliegen: Gesellschafts-Verträge nach dem Werthe des zum Ge
schäftsbetriebe verwendeten Kapitals oder Vermögens, Anstellungs-Dekrete, alle entgelt
lichen Cessionen, welche nicht Schuldforderungen betreffen, Lieferungs-Verträge, durch
welche Jemanden Sachen oder Arbeiten sammt dem Stoffe geliefert werden, nach dem
bedungenen Preise.
Privat-Aktien-Coupons, Actien- und Commandite-Gesellschaften im Falle der
Vereinigung ihrer Mühe und ihrer Sachen, Kaufverträge über bewegliche Sachen, der
Gewinnst von Lotterielosen, wenn er die Spieleinlage übersteigt, auf den Ueberbringer
lautende Obligationen, Tauschverträge bei beweglichen Sachen nach der Hälfte des
Werthes der eingetauschten Sachen.
Stempel- und Gebühren-Tarif
von Schriften und Urkunden, welche einer festen und scalamäßigen oder
Percentual - Gebühr unterliegen.
Abschriften: ämtliche, einfache, d. i. nicht vidimirte:
wenn sie von einem Gerichte ausgestellt werden .
bei Rechtsstreitigkeiten von nicht mehr als 50 fl.
wenn sie von anderen Behörden ausgestellt werden
ämtlich vidimirte
bei Rechtsstreitigkeiten von nicht mehr als 50 fl.
nichtämtliche, d. i. von Parteien selbst verfaßte, wenn
sie ämtlich oder von Notaren vidimirt werden
ämtliche und nichtämtliche, von demjenigen, gegen wel
chen die Urkunde beweisen soll, selbst vidimirt, wie
Original - Urkunden;
von anderen Personen vidimirte, wie Zeugnisse;
Abschriften und Auszüge aus den inländischen Ver
messungsprotokollen, welche als ämtliche und unter
ämtlicher Bürgschaft ausgefolgt werden .... — „ 50 „
Alternachsichts-Gesuche — „ 50 „
Anzeigen — „ 50 „
Aufkündigungen, außergerichtliche . . — „ 50 „
gerichtliche nebstbei vom 1. Bogen . . . . — „ 36 „
gerichtliche von Kapitalien . . . . . . . — „ 36 „
— fl. 36 kr.
— „ 25 „
- 50 „
- " 50 l
„ 50 „