Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1872 (1872)

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zeugen eine geringe Menge von Abfall, besitzen also keineswegs die Eigen 
schaft, die Frische und Feuchtigkeit des Bodens zu erhalten, und noch weniger, 
dieselbe zu vermehren. 
Wenn also keine natürliche und anhaltende Bodenfeuchtigkeit vorhanden, 
ist von einer plenterweisen Wirthschaft in Beständen, wo die Lichtholzer vor 
herrschen, abzurathen. 
Damit will aber nicht gesagt sein, daß es positiv nicht möglich ist, 
mit Fleiß und Kenntniß auch auf solchen schlechten, feuchtigkeitsarmen Böden 
nach und nach einen lohnenden Plenterbetrieb einzuführen. Eine solche Ein 
führung liegt keineswegs außer den Grenzen der forstmännischen Kunst, welche 
einfach darin besteht, daß man in einem solchen Falle von der natürlichen 
Wiederverjüngung des Waldes absieht und dieselbe durch die künstliche Ein 
pflanzung von schattenertragenden Holzarten, namentlich von Fichten, Tan 
nen und Buchen, zu erzielen trachtet. Die so eingepflanzten Holzarten werden 
unter dem lichten Baumschlage der Lichthölzer, wenngleich sie anfangs küm 
merlich gedeihen, nach und nach doch in dem Verhältnisse freudiger in die 
Höhe wachsen, als der Boden durch die Verwesung der sich zwischen ihnen 
ansammelnden Blätter und Nadeln verbessert wird; sie werden mit der Zeit 
und bald den Boden selbst beschatten, so die Bodenfeuchtigkeit binden und 
vermehren, dadurch ' die Bedingungen für ihr eigenes kräftiges Wachsthum 
herstellen, und so nach und nach in ein Wuchs- und Bestockungsverhältniß 
mit den Lichthölzern treten, das ganz geeignet sein wird, den dem kleinen 
Waldbesitzer so beliebten oder durch wirrhschaftliche Rücksichten gebotenen Plen 
terbetrieb fortbestehen zu lassen, ja denselben einem Ertrage zuzuführen, der 
jenem nicht nachstehen dürfte, den ihm sein Wald, unter gleichen Verhält- 
niffen schlagweise behandelt, abwerfen würde. 
So Vortheilhaft sich also der geregelte Plenterbetrieb bei angemessener 
Bestockung und entsprechender Bodenbeschaffenheit für den kleinen Waldbesitzer 
in mehrfacher Beziehung herausstellt, so wenig ist ihm derselbe unter entgegen 
gesetzten Boden-Verhältnissen und bei Unterlassung jeder künstlichen Nachhilfe 
anzuempfehlen. Am wenigsten taugt dieser Wirthschaftsbetrieb in reinen Ler 
chen-, Kiefern- und Birkenwaldungen auf schlechtem, trockenem Boden, weil 
die jungen Pflanzen dieser Holzarten weder die Ueberschirmung noch den Sei 
tenschatten vertragen und unter solchen Umständen gewöhnlich bald wieder 
verschwinden, daher eine natürliche Verjüngung nur in höchst seltenen Fällen 
und nie vollkommen stattfindet, und weil der Boden in solchen Plenterwal 
dungen nur unzureichend beschattet wird, daher dadurch sowie aus Mangel 
einer ausreichenden natürlichen Düngung gewöhnlich so verarmt, daß selbst 
die darauf wachsenden genügsamen Holzarten nur sehr kümmerlich gedeihen. 
Mit diesen Holzarten bestockte Bestände sollen daher, wenn es die Ver 
hältnisse nur einigermassen gestatten, nur schlagweise, je nach Umständen ent 
weder mit natürlicher oder künstlicher Wiederverjüngung behandelt werden. 
Es gibt wohl noch andere Rücksichten, welche den Besitzer eines Wal 
des bestimmen können, den Plenterhieb der schlagweisen Verjüngung, abge 
sehen von Bestockungs- und Bodenverhältnissen, vorzuziehen. Solche Rücksich 
ten treten insbesondere in Hochlagen ein, ber Erwägung der Nachtheile, welche 
rücksichtslos geführte Kahlschläge in hohen Lagen nach sich ziehen, wo die
	        
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