Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1872 (1872)

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II. Bedingt frei, d. i. nur so lange, als die Bedingungen der Befreiung vor 
handen sind, sind folgende: 
Empfangsscheine über außergerichtliche Aufkündigungen. — Empfangs 
und Aufnahmsscheine eines Frächters (Personenkonten) mit Ausnahme der Eisen 
bahnen und Dampfschiffe. — Handels- und Gewerbs-Korrespondenz. — Abon 
nements-, Prännmerations" und Subscriptions-Scheine. — Ginschreib 
bücher des Arbeitsgebers an den Arbeitsnehmer, selbst wenn die Bestätigung des Ar 
beitslohnes eingetragen wird. 
Alle Eingaben in Steuersachen, d. i. Minderung der Steuer, Steuerscheine als 
Beilagen, sowie Rekurse über die mit Zahlungsbogen auferlegte Einkommensteuer, ebenso 
Gesuche um Bier- und Branntwein - Verzehrungö-Steuer-Kredite, daun Gesuche um 
Abschreibung einer Urtheils-Gebühr sammt Beilagen. 
Eingaben um die zeitliche Befreiung von der Stellungspflicht und um die Ent 
hebung von der Präsenzdienstpflicht, sowie um Beurlaubung oder um die Entlassung 
aus dem Heere, ferner den Gesuchen der Aspiranten zum einjährigen Freiwilligendienst 
sowie den Gesuchen derselben, um eine besondere Prüfung zur Nachweisung der für 
den Freiwilligendienst erforderlichen höheren Bildung, ebenso den gegen die Entschei 
dungen über die angeführten Eingaben eingebrachten Rekursen, endlich den zu diesen 
Eingaben und Rekursen nothwendigen Behelfen. 
Verth der Coupons 
von österreichischen Staats-Obligationen und Staats-Losen, 
(nach Abzug der lgo/o, beziehungsweise 200/0 Einkommensteuer.) 
Metalliques-, Verlosnngs- und National-Anlehens-Obligationcn 
mit dem Convertirungswerth 100 fl. für 100 fl. C.M. 
Coupon in 
Conv.-Münze 
—.30 
1.15 
1.30 
2.— 
2.15 
2.30 
5.— 
6.15 
7.30 
8.— 
gilt 
Werth in 
öst. Währ. 
—.42 
1.05 
1.26 
1.68 
1.89 
2.10 
4.20 
5.25 
6.30 
6.72 
Coupon in 
Conv.-Münze 
10.— 
11.15 
12.30 
14. — 
15. — 
19. — 
18.— 
18.20 
20. — 
20.37 1 
gilt 
Werth in 
oft. Währ. 
8.40 
9.45 
10.50 
11.76 
12.60 
13.44 
15.12 
15.40 
16.80 
17.32^ 
Coupon in 
Conv.-Münze 
22.30 gilt 
25.- 
62.30 
100.— 
112.30 
125.— 
200.— 
225.— 
250.- 
Werth in 
öst. Währ. 
18.90 
21.— 
52.50 
84.— 
94.50 
105.— 
168.— 
189.— 
210.— 
Obligationen in österr. Währ. 
ini Convertirungswerth 95 st. für 100 st. 
2.50 gilt 1.99 b | 25.— gilt 19.95 f 250.— gilt 199.50 
12.50 9.97 5 1 125— „ 99.75 | 
Obligationen des Lotto - Anlchens vom Jahre 1860. 
Coupon in österr. Währ. Werth in österr. Währ. 
fl. 2.50 gilt fl. 2.- 
fl. 12.50 „ fl. 10.- 
fl. 25.- „ fl. 20.— 
Obligationen des Steucr-Anlehens vom Jahre 1864. 
Coupon 
österr. Währ. 
—.50 gilt 
1.- 
1,50 
Werth in 
österr. Währ. 
-.40 
—.80 
1.20 
Coupon in 
österr. Währ. 
5.— 
7.50 
10.— 
gilt 
Werth in 
österr. Währ. 
4.— 
6.— 
8.— 
2.50 „ 2.— 15.- „ 12.— 
Obligationen des Silber - Anlehens vom 11. Mai 1864 
mit dem Convertirungswerth 110 fl. für 100 fl. 
25— gilt 23.10,
	        
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