Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1872 (1872)

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Promessenscheine 
Provisionsgesuche 
- fl. 50 kr. 
Rechnungen, siehe Conti. 
Rekurse, d. i. alle Berufungen gegen die Entscheidung oder Verfügung 
einer unteren Instanz an die höhere, und die außerordentlichen 
Gnadengesuche im Verfahren wegen Gefälls-Uebertretungen, v. 1. B. 1 fl. — kr 
Im gerichtlichen Verfahren, wenn der Streitgegenstand 50 fl. nicht 
übersteigt — „ 50 „ 
In Gebühreubemessungs-Augelegenheiten, gegen die Bemessung 
frei; gegen die Entscheidung, wenn die Gebühr 50 fl. nicht 
überschreitet — ,, 50 ,, 
wenn sie 50 fl. überschreitet — „ 36 „ 
Reise-Urku nden: 
a) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhuer u. s. w., sowie 
Wanderbücher, von jeder Ausfertigung — „ 15 ,, 
b) für andere Personen 1 „ 
Remunerationsg esuche — „ 50 „ 
Rubriks-Abschriften, siehe Beilagen. 
S cheidebries e — „ 50 „ 
Schenkungs-Urkunden: 
a) unter Lebenden — ,, 50 „ 
b) auf den Todfall vom t. Bogen 1 „ — n 
Schlutzzettel der Sensale — ,, 5 „ 
Stiftbriefe _ — ,, 50 „ 
Tabak- und Stempelmarken - Verschleiß - Gesuche, sowie auch 
Lizenzen, vom 1. Bogen 1 „ — „ 
Tauf-, (Geburts-), Trau- und Tod teuf che ine — ,, 50 „ 
Testamente (Kodizille), vom 1. Bogen 1 ,, — ,, 
Übersetzungen von beeideten Dollmetscheru, vom 1. Bogen . . 1 „ 
Verkündscheine — ,, 50 „ 
Verwahrungs-Verträge, wenn kein Lohn bedungen wird . . . . — „ 50 „ 
Vollmachten, siehe Bevollmächtigungs-Verträge. 
Waffenpässe 1 „ 
Wechselproteste, und zwar: 
a) vom Notar 1 „ — „ 
b) vom Gerichte: 
aa) über eme Wechselforderung von nicht mehr als 200 fl. . . 2 „ —- „ 
bb) über 200 fl 
Weiberverzichts-Reverse, von jedem Bogen 
Wohnungs'Aufkü ndigungen, siehe Aufkündigungen. 
Zeugnisse, und zwar: 
a) von lau des fürstlichen Aemtern und Behörden, vom 1. Bogen . 1 ,, — 
b) von anderen Behörden, Aemtern oder von Privatpersonen, dann 
Befunde der Sach- und Kunstverständigen in Parteisachen . . — 50 
e) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w. ferner 
Schul- und Studien-, dann Kollegiumbesuchs- Zeugnisse . . . — „ 15 
Vom Stempel befreite Urkunden und Schriften. 
I. Unbedingt, d. i. unter allen Umständen frei, sind folgende: 
Anweisungen, ämtliche. — Kuratels-Tabellen. — Empfangsscheine 
über Gewinnste.— Pupillar-Tabellen, den Vormundschafts-Gerichten überreichte. 
— Passirscheine auf nicht längere Dauer als 8 Tage. — Passirzetttel zum 
Austritte oder Abreise aus einem bestimmten Orte. — Quittungen über Geldbe 
beträge unter 2 fl. — Urkunden im Strafverfahren und überhaupt im allge 
meinen Interesse. — Waisenbüchel, auch wenn sie die Empfangsbestätigung der 
Zinsen enthalten. — Zeugnisse, (Armuths-, Mittellosigkeits-), auch ^als Beilagen 
stempelpflichtiger Eingaben — über Prüfungen bei Normal-Haupt- und Trivialschulen, 
über den Religions-Unterricht für Brautleute der Christen und Juden.
	        
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