Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1871 (1871)

68 
tität erhöht), daß aber der Zentner anstatt 1 fl. nunmehr 1 fl. 40 kr. 
Werth hat, so berechnet sich bei 24 Zentner eine Einnahme von 33 fl. 
60 kr. Zieht man hievon die 2 fl. Kapitals-Verzinsung ab, so verbleibt 
nach dem ersten Jahr ein Ertrag von 31 fl. 60 kr. und sohin ein Mehr- 
Gewinn von 31 fl. 60 kr. weniger 24 fl. = 7 fl. 60 kr. — Wenn nun 
der Werth des quantitativen Mchrertrages im 2., 3. re. re. Jahre für An 
wendung von Dünger verbraucht wird, so würde immer ein jährlicher Ge 
winn von 7 fl. 60 kr. erzielt werden und sohin längstens in fünf Jahren 
das Anlage-Kapital vollständig gedeckt sein. Aus diesem Grunde wäre nach 
dieser Zeit die Verzinsung nicht mehr in Abzug zu bringen und sohin ein 
jährlicher Mehrertrag von 9 fl. 60 kr. erzielt, was bei bperzentiger Ver 
zinsung einem Kapital von 192 fl. entspricht. ES wird demnach jedes Joch 
drainirtes Land nach fünf Jahren um diesen berechneten Betrag im Werthe 
erhöht, und dürfte somit die Rentabilität der Drainage-Anlagen genugsam 
bewiesen sein. 
Bei Abfassung vorstehenden Artikels war es uns nicht darum zu 
thun, eine Anleitung zur Ausführung von Drainagen zu geben, denn hiezu 
wäre es nothwendig, in die einzelnen Details ausführlicher einzugehen, son 
dern es war unser Zweck, denjenigen Lesern des landwirthschaftlichen Ka 
lenders, welchen diese Art der Boden-Entwässerung noch nicht so ganz be 
kannt ist, Gelegenheit zu geben, sich von den Vortheilen und Wirkungen, 
sowie von der Ausführung, dem Kostenpunkt und der Rentabilität der 
Drainage eine klare Vorstellung machen zu können. 
Sollte uns dieser Zweck gelungen sein, so dürfen wir mit Bestimmt 
heit darauf rechnen, daß die Drainage, ähnlich wie in anderen Ländern, 
auch bei uns sehr rasch allgemeine Verbreitung finden und so nicht nur je 
dem Einzelnen, sondern schließlich dem ganzen Lande ein bleibender und 
nicht genug hochzuschätzender Vortheil zugeführt werden wird. 
Alüer welchen Nedingungm steht den Landmirchm 
die Mitwirkung des Kultur-Ingenieurs der k. k. Landwirthschafts 
Gesellschaft bei Kultur-Arbeiten zu Gebote? 
Mit der Anstellung eines eigenen Kultur-Technikers wurde der Zweck 
verfolgt, den Landwirthen auf die möglichst billige Weise den Beirath und 
die Mitwirkung eines Fachmannes in allen Angelegenheiten zu verschaffen, 
welche Kultur-Herstellungen der verschiedensten Art, insbesondere aber Wie- 
senverbesserungen durch anzulegende Be- und Entwässerungen betreffen. Die 
Leistung der Parteien beschränkt sich auf die Beistellung einer Fahrgelegen 
heit und auf die Verpflegung des Herrn Ingenieurs während der Reise 
und am Orte seiner Thätigkeit selbst oder auf die Vergütung der Kosten 
hiefür. In letzterem Falle werden dorthin, wo Eisenbahnen oder Dampf 
schiffe , Eilwägen oder Poststellwägen bestehen, nur die tarifmäßigen Fahr 
kosten in Anrechnung gebracht. An Zehrungskosten während der eigentlichen 
Reise und bei allen Anlässen, wo die volle Natural - Verpflegung nicht ge
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.