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Eingaben oder Gesuche um Verleihung der Staatsbürgerschaft, vom
1. Bogen 2 fl. — kr.
um Kundmachungen öffentlicher Versteigerungen, vom 1. Bogen . 1 „ — „
im gerichtlichen Verfahren die weiteren Parien — „ 36 „
um Ertheilung von Pässen zur Ein -, Aus - und Durchfuhr von
Staats - Monopolögegeustäuden, vom 1. Bogen \ „ — „
um die Bewilligung zur Errichtung, Vertauschung, Verwandlung
oder Verschuldung eines Fidei-Kommisses, vom 1. Bogen . . 1 „ — „
um Eintragung in die öffentlichen Bücher, vom 1. Bogen ... 1 „ 50 „
wenn der Werth des einzutragenden Rechtes 50 st. nicht übersteigt — „ 36 „
wenn er 100 fl. nicht übersteigt — „ 75 „
um Super-Einverleibung des executiven Pfandrechtes, wenn der
Werth des Rechtes 50 fl. nicht übersteigt — „ 12 „
wenn er 50 fl. übersteigt — „ 36 „
um Firmcd-Protokollirungen, vom i. Bogen 10 „ — „
um Eintragung der Prokura, vom 1. Bogen 5 „ — „
Erbserklärungen . . — „ 50 „
do. in Eingaben oder zu Protokoll, nebstbei für den
1. Bogen die Gebühr von — „ 36 „
Erbverträge, vom 1. Bogen 1 „ — „
E rw er bs befu g nis s e, siehe Eingaben.
Erzieh ungsbei träge, Gesuche um Verleihung — „ 50 „
Frachtbriefe (deren Duplikate und Kopien), Frachtkarten (Em
pfangs- und Aufnahmsscheine) — „ 5 „
do. Ueber Sendungen, welche nicht durch die k. k. Postanftalt
in dem Umkreise von 5 Meilen des Standortes des Auf
gebers erfolgen — „ 1 „
Gnadengab eu, Gesuche um Ertheilung derselben — „ 50 „
Handels- und G e w e r b e b ü ch e r, und zwar:
a) Die Haupt-, Konto-, Kurrent- u. Saldo-Kontobücher der Kaufleute,
Fabrikanten und Gewerbetreibenden — „ 25 „
b) Alle andereil Bücher, welche über einen Handels- oder anderen Ge-
werbsbetrieb, industrielle Unterilehmungeu, danll über Geschäftsver-
mittlungen , insbesondere der Sensale, geführt werden (ausschließlich
der Brief-Kopirbücher), dann Notariats-Repertorien . . — „ 5 „
Hierher gehören das Journal- oder Tagebuch, die Strazza oder
das Laden buch, das Kassabuch, die Primanota, das Fakturen- oder
das Verkaufsbuch, das Mcsgazinsbnch, das Inventar- und Bilanze-
buch. (Rotizbücheln über die Manipulation oder den inneren Ge
schäftsbetrieb sind frei.) — Die für den Bogen bemessene Gebühr ist
sovielmal zu n hmen , al^ das Gesammt-Flächenmaß aller Blätter
des Buches das Einheitsmaß des Bogens in sich begreift, welches
bei Büchern, die der Gebühr Pr. 25 kr. unterliegen, 726 Quadr.-
Zoll, und bei Büchern, die der Gebühr pr. 5 kr. unterliegen, 380
Quadr.-Zoll beträgt, (z. B. ein Buch zu 94 Bogen, der Bogen zu
816 Quadrat-Zoll, ist zu stempeln mit 26 „ 50 „
denn 816 x 94 =~ 106; 106 X 25 — 26 fl. 50 kr.
726
Hans irb e w i lli g n n g s- Gesu ch e, vom 1. Bogen ..... 1 „ — „
Hausirpässe, vom 1. Bogen 1 „ — »
Klagen. siehe Eingaben.
Lehrbriefe — „ 50 „
M a t r i k el - A uszüg e, d. i. Auszüge aus den Registern über Geburten,
Taufen, Trauungen und Sterbfälle für jeden einzelnen Fall . . — „ 50 „
Werden dieselben als Belege zu Gesuchen um VOlitärbefreiungen
ausgestellt, so sind sie gebührenfrei.
Pässe, siehe Reise-Urkunden.
P e n s i o n s g e s u ch e — „ 50 „