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senden, damit dagegen die nötigen Schritte eingeleitet
werden können. Es ist sogar vorgekommen, daß Amts—
walter der KUOe. einfach den Kapellen mitteilen, daß
sie ihnen jede weitere Tätigkeit verbieten! Dies ist doch
arg und ganz entgegen den Bestimmungen der Ver—
ordnung. Es ist kein einziger Geschäftsstellenleiter der
KUOe. berechtigt, einer Kapelle das Spielen einzustel—
len. Derartige Fälle sind sofort zu melden. —8
Als Beispiel diene folgende Zuschrift einer Ge—
schäftsstelle der KUODe. an einen Kapellmeister: „Da
Sie auf unser Schreiben keine. Antwort geben, so ver—
—
Auch wegen des Feuerwehrballes haben Sie noch die
Anzeige zu erwarten“.
Wir machen die Kapellmeister darauf aufmerksam,
daß derartige Zuschriften jeder gesetzlichen Grundlage
entbehren und solche Uebergriffe sofort zu melden sind.
Ebenso wird von bestimmter Seite den Kapellen
bewußt irreführend mitgeteilt, daß der Reichsverband
aufgelöst wurde. Daran ist kein wahres Wort. Derartige
Methoden der Verwirrung, die darauf abzielen, um Un—
ruhe und Verwirrung zu stiften, sind uns unverzüg—
lich zu melden.— —
Kameradschaft.
Der VReichsverband hat mit allen anderen Spitzen—
organisationen der Landvereine (Feuerwehren, Kamerad—
chaftsperbände ete.) enge Fühlung genommen und es ist
daher auch von allen Verbandsvereinen mit allen Orts—
bereinen bestes Einvernehmen zu pflegen. Alle Vereine
des flachen Landes müssen in einer Front stehen und
überall muß aufgezeigt werden, daß unsere Landmusik
so erhalten bleiben muß, wie bisher!—
Mit dem bloßen Kauf eines Berechtigungsscheines
ist es nicht abgetan. Zeigt, daß das Landvoolt einig ist
und sich selber treu! Jahrelang hätte von bestimmter
Seite bewiesen werden können, daß man die Landka—
bellen fördern will. Man hat uns aber schon vor Jah—
ren von dieser Seite, die jetzt auf einmal ihr Herz für
uns entdeckt hat, als die lästigen Dilettanten be—
zeichnet. Jetzt aber, da der Berufsmusiker seinen Ver—
handsbeitrag nicht zahlen kann und dies mit Mittel—
losigkeitszeugnis beweist, daß er von einer Zahlung
befreit werden muß, da sollen die Landkapellen gut sein,
um die Kassen dieser Verbände zu füllen. Wir fordern
nur Gerechtigkeit und genaue Handhabung des Geset—
zes, aber nicht Ausstellung von Berechtigungsscheinen
an nicht erwerbstätige Kapellmeister, an Vorbestrafte
etc., obwohl die alle vom Gesetze ausgenommen er—
scheine.
Zeitung.
Die Zeitung ist unser Bufer im Streite! Verbreitet
das Blatt! Euer Wirt muß' das Blatt bestellen, Ver—
eine müssen es lesen! In jeder Gaststube muß es
aufliegen. Unsere Idee muß hineinwachsen in alle Kreise
des —— Treue um Treue und Ehrlichkeit um
Ehrlichteit! Hie Berufsständische Organisation — dort
Volkskunst — hie Zwangsverband — dort Reichs—
verband. — J
Wir machen alle Beamten, Lehrer etc. aufmerk—
sam, daß durch die Lösung eines Berechtigungsscheines
eine Erwerbstätigkeit angemeldet wurde, für die auch
Erwerbsteuer zu bezahlen ist. Bei Nebenerwerb ist eine
Zustimmung der vorgesetzten Behörde notwendig, da die—
ser Beamte sonst als Doppelverdiener auferscheint!
„Alpenländische Musiker-Zeitung“
Landesführung Oberösterreich.
Herr Landesführer Hans Scheichl in Bad-Hall
hat seine Stelle zurückgelegt. Neuer Landesführer in
der nächsten Folge.
Zuschriften an den Verband.
Alle Zuschriften an den Reichsverband sind aus—
iahmslos nach St. Georgen an der Gusen, Oberöster—
eich zu richten, da dort die Geschäftsstelle ihren Sitz
Jat. Zuschriften anderswohin verzögern nur die Beant—
vortung und machen Spesen.
dapellmeisterausweis.
Die Herren Kameraden, die den Erklärungsbogen
ingesendet haben, haben in zahlreichen Fällen vergessen,
»as Lichtbild in Legitimationsformat einzusenden. Es
vird ersucht, dies sofort zu bewerkstelligen. Kapellmei—
ter, die noch nicht im Besitze des Ausweises sind, mö—
zen sofort die Erklärungsbogen anfordern.
Programme an die AßgM. R
Die Herren Kapellmeister werden ersucht, die Pro—
gramme an die Autorengesellschaft immer rechtzeitig ein—
zusenden.
Mitgliedsbeiträge.
Die Mitgliedsbeiträge wollen ehestens zur Ein—
ahlung gebracht werden. Den Zuschriften lag ein Fra—
zjebogen bei, der gewissenhaft ausgefüllt einzusenden
st. Die behördlichen Bestätigungen wollen nicht ver—
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Die Bogen sind sehr wichtig. Sofort einzusenden!
Auch alle jene Kapellmeister wollen die Bogen einsen—
den, die szt. die Exklärungsbogen, eingesendet. haben.
Gauführungen, Landesführungen.
Um die Geschäftsstelle zu entlasten, werden die
Zerren Kameraden ersucht, jene Zuschriften an die Gau—
ührer und Landesführer zu richten, die nur im dorti—
jen Bereiche erledigt werden können. 7*
Zelbsthilfe.
Für die Mitglieder der Selbsthilfe wurde eine
Kückdeckung eingegangen, die von allen Mitgliedern
ur bestens begruͤßt werden kann. Die Selbsthilfe-Ster—
ekasse hat alle Mitglieder in den Leichenkostenverein
„Vorsorge“ überführt. Die Mitglieder erhalten dadurch
eine bedeutend größere Gegenleistung als früher, da
durch diesen Beitritt alle Leichenkosten bezahlt werden,
vie auch eine eventuelle Ueberführung der Leiche in
den Heimatsort. Nachstehend die Leistungen an die
Mitglieder.. 4
Bei Todesfall wird folgendes an die Mitglieder der
Selbsthilfe geleistet und ausbezahlht.
Alle Besorgungen der Leiche, Aufbahrung, Sarg,
Beleuchtung, Sargeinbettung, Waschung, Ankleiden,
Zirchengebuͤhren, Ueberführung in den Heimatsort und
Ueberführung der Leiche auf dem Friedhof, ein eigenes
Hrab, alle amtlichen Gebühten, Totenbeschau, Amts—
arzt, Ueberführungssarg, Parten, kirchliche Einsegnung
und Geläute, musikalischer Kondukt, Begräbnis II. Kl.
Die Kosten gegen früher sind beinahe die gleichen:
1) vom 2. bis zum 18. Lebensjahr zahlt das Mit—
zlied monatlich 830 Groschen. Nach dem 36. Lebensjahr
»rauchen nur mehr jährlich Sa2.40 in zwei Vaten
gezahlt werden.