Volltext: Oberösterreich (3. Band / 1928)

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Lehrplnn. — Regularstand. 
Lehrplan. 
Der Lehrplan, welchen Bischof Mü ler für die Erteilung des 
Religionsunterrichtes an Volks- und Bürgerschulen feststellte, war 
durch die seit Ende der Sechziger Jahre geänderten Schulverhältnisse 
notwendig geworden. In zahlreichen Einzelheiten unterschied sich 
die neue Schule von der alten, wie sie seit Maria Theresia und noch 
zur Zeit des Konkordates bestand. Anderes blieb unverändert. 
Nach wie vor kam die oberste Leitung und Beaufsichtigung des Schul 
wesens mit Ausnahme des Religionsunterrichtes der Staatsgewalt 
zu, welche die Schulverfassung gab, die Lehrbücher bestimmte, die 
Lehrerbildungsanstalten einrichtete, die Schulen visitierte und ohne 
deren Zustimmung kein definitiv angestellter Lehrer von seinen: 
Posten entfernt werden konnte. 
Dabei war früher der Pfarrer Ortsschulinspektor. Die kirchliche 
Oberbehörde verlieh auf Präsentation der dazu Berechtigten die 
Schuldienste an den Trivialschulen. Die Dechante oder andere Prie 
ster überwachten das Schulwesen in einem Bezirke (Distrikte) und 
berichteten an die kirchliche Oberbehörde. Der Kaiser ernannte den 
Diözesan-Schulenoberaufseher ans den vom Bischöfe vorgeschlagenen 
Männern. Die Dotierung der Lehrer blieb Sache des Staates. 
Die neueren Gesetze sprachen in weiterem Ausmaße als bisher 
die Leitung und Aufsicht über das Unterrichts- und Erziehungswesen 
dem Staate zu. Es gab jetzt Ortsschnlräte, kaiserliche Bezirksschulräte 
und einen ebensolchen Landesschulrat. In den Städten Linz und 
Steyr galt der Stadtschulrat als Orts- unb Bezirksschulrat zugleich. 
Die Besorgung, Leitung und unmittelbare Beaufsichtigung des 
Religionsunterrichtes und der Religionsübungen für die katholischen 
Schüler an den Volks- und Mittelschulen blieb der Kirche überlassen. 
Die Verpflichtung zum Schulbesuche wurde durch die neueren 
Gesetze auf acht Jahre ausgedehnt. Eine Folge davon war die Bildung 
mannigfacher Kategorien von Volksschulen, je nachdem in einer 
Schulklasse ein, zwei oder mehr Jahrgänge beisammen waren und 
halbtägiger, ganztägiger oder verkürzter Unterricht erteilt wurde. 
Die Neuerung verursachte manche Verwirrung. Das Gesetz 
erfuhr dann einige Abänderungen, die es den Verhältnissen mehr 
anpaßten. Auch die Lehrpläne wurden revidiert. 
Der von Bischof Ernest Maria festgestellte Lehrplan nahm auf 
die vom Landesschulrate im Jahre 1885 revidierten Lehrpläne Rück 
sicht. 
Regularstand. 
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und seither bekam 
der Regnlarstand in Oberösterreich einen neuen, bedeutenden Zu- 
wachs. Es kamen:
	        
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