Volltext: Ein prüfender Blick in Deharbe-Linden's mittleren Katechismus

Über die 
Kleine Christenlehre 
von 
Dir?.. Alois Hartl 
urteilt der Dogmatikprofessor in Linz Dr. Martin Fuchs 
in der Linzer „Theol-pr akt. Quartalschrift“ (1908, 
III. Heft) folgendermaßen: 
Die mit dem Imprimatur des hoch würdigsten Diözesanbischofes 
versehene Schrift ist in Wahrheit das, was der Titel ankündigt, eine 
kleine Christenlehre, d. h. eine kurze und bündige Zusammenfassung 
der in unserem Katechismus enthaltenen Glaubens- und Sittenlehren. 
Sie leistet deshalb den Katecheten bei Abhaltung von Christenlehren 
gute Dienste und hilft dem Schüler die Katechismus Wahrheiten leichter 
im Gedächtnis zu bewahren oder dieselben wieder aufzufrischen. Die 
Auswahl der eingefügten Schrifttexte ist sehr gut, die hie und da ein 
gefügten Reimsprüche und Beispiele aus der Kirchengeschichte er 
höhen das Interesse an den theoretischen und praktischen Lehren des 
Katechismus. In Schulen, wo die Wahl des Katechismus frei steht, 
kann Hartls „Kleine Christenlehre“ ohneweiters und mit Nutzen ein 
geführt werden, in anderen, wo der österreichische Katechismus obli 
gatorisch eingeführt ist, bildet dieselbe dem Katecheten ein will 
kommenes Hilfsbuch, dem die Schule Verlassenden ein nützliches 
Wiederholungsbuch und nützliches Andenken an die Schulzeit. Der 
erste Anhang bringt einen kurzen Beichtspiegel, der zweite eine 
Anzahl vieler bekannterer Heiligenfeste des Jahres, die keine gebotenen 
Feiertage sind, der dritte die gewöhnlichsten Gebete für jeden Tag. 
Druck und Ausstattung sind sehr gefällig. 
Passauer „Theol.-prakt. Monatsschrift (Band 18, 
Heft 12): 
„Zum oberhirtlich vorgeschriebenen Katechismus in Öster 
reich vermögen wir kein besseres Hilfsbuch anzuraten als obiges 
Werk. An Schulen, wo ein bestimmtes Lehrbuch oberhirtlich nicht 
vorgeschrieben ist, z. B. an Fortbildungsschulen, Töchterschulen, Han 
delskursen, sowie beim Konvertitenunterricht, greife man zu diesem 
Büchlein. Auch den Katecheten und Predigern außer Österreich wird 
es vortreffliche Dienste leisten.“
	        
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