Volltext: Gemeindeblatt 2015 / 01 (2015 / 01)

Seite 2 von 6 GB-2015-1.doc LANDWIRTSCHAFTSKAMMERWAHL am 25.1.2015 Wahlzeit: von 8:00 bis 11:30 Uhr Wahllokal: Gemeindeamt Steegen, Badergasse 5, 4722 Peuerbach Bitte Wahlinformation mitbringen ! Erstmals bei einer Landwirtschaftskammerwahl kann auch mittels Briefwahlkarte gewählt werden. Diese ist bis spätestens 22. Jänner 2015 bei der Gemeinde zu beantragen und soll auch jenen Personen die Teilnahme an der Wahl ermöglichen, die am Wahltag ortsabwesend sind oder krankheitsbedingt das Wahllokal nicht aufsuchen können. FLÄCHENWIDMUNGSPLAN Nr. 2/2001 – Änderung Nr. 2.28 ÖEK Nr. 1/2001 – Änderung Nr. 1.08 Der Gemeinderat der Gemeinde Steegen hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 beschlossen, den Flächenwidmungsplan Nr. 2/2001 der Gemeinde Steegen abzuändern und das Grundstück Nr. 698 der KG Steegen im nördlichen Bereich der Ortschaft Untwüsten von derzeit Grünland auf „Sondergebiet des Baulandes für Landwirtschaft, Kommunal-, Agrar- und Forsttechnik“ umzuwidmen. In Verbindung damit beschloss der Gemeinderat gleichzeitig die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1/2001, wonach die Baulandentwicklungsgrenze entsprechend der Flächenwidmungsplanänderung erweitert wird. Antragsteller: Grömer Willhelm, Untwüsten 1, 4722 Steegen. Das Stellungnahmeverfahren wurde eingeleitet. HEIZKOSTENZUSCHUSS IN OBERÖSTERREICH Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, hat die OÖ Landesregierung für die Heizperiode 2014/2015 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen. Dieser beträgt € 152,- bei Unterschreiten der für die soziale Bedürftigkeit festgesetzten Einkommensgrenze und € 76,- bei Überschreiten dieser Einkommensgrenze um bis zu maximal € 50,-. Anträge auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses liegen am Gemeindeamt Steegen zur Abholung auf. Die Voraussetzungen für diesen Zuschuss sind: Das monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen darf die Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2015 nicht übersteigen: *) Alleinstehende € 872,31 *) Ehepaar/Lebensgemeinsch. € 1.307,89 *) je Kind € 163,66 *) jede weitere Person € 872,31 • Wohnung mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich • Antragsfrist: 15. Jänner 2015 bis 15. April 2015 beim Gemeindeamt Steegen Der Antragsteller muss tatsächlich für die Heizkosten aufzukommen haben (demnach ist die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an jene Personen ausgeschlossen, bei denen zB. im Rahmen eines Übergabevertrages sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben).
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