Volltext: Gemeindeblatt 2012 / 03 (2012 / 03)

Seite 3 GB-2012-3.doc ANMELDUNG DER HUNDE – HUNDEABGABE 2012 Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies dem Bürgermeister der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen drei Tagen zu melden und mit einer amtlichen Hundemarke zu kennzeichnen. Mit der Hundehaltung in Zusammenhang stehende Veränderungen (Beendigung des Haltens eines Hundes) sind innerhalb von einer Woche am Gemeindeamt Steegen zu melden. Die ausgegebenen Mehrjahres-Marken gelten weiterhin. Eine Erneuerung der Marke ist nur bei Unleserlichkeit der Prägung, bei Verlust oder bei einer Wohnsitzverlegung in eine andere Gemeinde notwendig. Zusätzlich sind alle Hunde mittels Mikrochip zu kennzeichnen. Die Hundeabgabe für 2012 wird, soweit Daueraufträge vorhanden sind, abgebucht, sonst mit Zahlschein vorgeschrieben. Kosten: Hundeabgabe je Hund jährlich ................................. € 18,-- Hundeabgabe für Wachhunde jährlich ..................... € 12,-- Es darf daran erinnert werden, dass für jeden Hund der Nachweis einer Haftpflichtversicherung über eine Deckungssumme von mindestens € 725.000,-- oder ein Nachweis, dass für den Hund ein Versicherungsschutz in dieser Höhe aufgrund einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben ist und weiters ein Sachkundenachweis für Hundehalter gleichzeitig mit der Anmeldung eines Hundes am Gemeindeamt Steegen vorzulegen ist. Beachtung des Hundehaltegesetzes Das Halten von Hunden ist so zu regeln, dass Gefährdungen und unzumutbare Belästigungen von Menschen und Tieren durch Hunde möglichst vermieden werden. Ein Hund ist in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden, oder Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden, oder er an öffentlichen Orten (ein Ort, der für jedermann frei oder unter den gleichen Bedingungen zugänglich ist), oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann. AKTUELLE HIGHLIGHTS MIT DER OÖ FAMILIENKARTE Die OÖ Familienkarte mit ÖBB Vorteilsfunktion bringt wieder jede Menge Vorteile für die oberösterreichischen Familien! Informationen zu den aktuellen Aktionen bis Mai 2012 finden Sie auf www.familienkarte.at Dort können Sie auch den Newsletter abonnieren und Sie werden immer rechtzeitig über alle Highlights informiert. FERNPENDLERBEIHILFE Für das Jahr 2011 kann bis 31.12.2012 die Fernpendlerbeihilfe beantragt werden, wenn die einfache Entfernung zwischen Wohnortgemeinde und Arbeitsortgemeinde mindestens 25 km beträgt. Die neuen Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Steegen www.steegen.at und sie liegen beim Gemeindeamt Steegen zur Ausgabe bereit. Die Richtlinien sind am Formular abgedruckt. Sie können die Beihilfe auch im Internet auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter folgender Adresse gleich beantragen: https://e-gov.ooe.gv.at/formserver/start.do?event=view&wfjs_enabled=false&generalid=fin001fernPendler ARBEITNEHMERVERANLAGUNG Für Lehrlinge und nicht voll beschäftigte Arbeitnehmer gibt es die Möglichkeit einer Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung auch dann, wenn keine Lohnsteuer abgezogen wurde. Sie können eine sog. Negativsteuer beim Finanzamt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Eine Arbeitnehmerveranlagung kann auch noch bis fünf Jahre zurück im Nachhinein beantragt werden. Antragsformulare erhalten Sie am Gemeindeamt Steegen. Noch einfacher, bequemer und moderner geht das mit FinanzOnline.at. Machen in Zukunft auch Sie den Steuerausgleich einfach und sicher über das Internet auf www.bmf.gv.at
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