Volltext: Chronik des oberösterreichischen Sängerbundes bis zu seiner Vereinigung mit dem Salzburg'schen Sängerbund und dem ersten Bundesfeste

Es wurde deßhalb ursprünglich festgesetzt, daß sich jede 
Liedertafel des Landes nicht bloß bei den aufzuführenden Ge— 
sammt-Chören, sondern auch mit einem Solo-Vortrag an dem 
Feste zu betheiligen habe, und es wurde endlich zur Aufmun— 
terung jeder Liedertafel und zur Förderung des Gesanges in 
Oberösterreich bestimmt, daß für die drei besten Einzelnvorträge 
Ehrenpreise, bestehend in einem Kranze, einem Pokale und 
einem Fahnenbande durch ein Preisgericht verliehen werden 
sollen, welches derart zusammenzusetzen sei, daß jede bei dem 
Feste vertretene Liedertafel ein Mitglied dieses Preisgerichts 
wähle. 
Von diesem Beschlusse mußte späterhin aus verschiedenen 
Gründen Umgang genommen und es dem freien Entschlusse 
der Liedertafeln uͤberlassen werden, sich durch Einzelnvorträge 
an dem Feste zu betheiligen. * 
Es wurde weiters der Beschluß gefaßt, die Tondichter 
Deutschlands einzuladen, Kompositionen von Männerchören ein- 
zusenden, von welchen acht gewählt und als Gesammt-Chöre 
zur Aufführung bei dem Feste gebracht werden sollten.. 
Die Wahl dieser Gesammt-Chöre, welche vorerst zur 
Begutachtung den deutschen Tondichtern A. M. Storch, Hans 
Schläger, Anton Bruckner und Karl Santner zugesen-— 
det wurden, ward dem durch Sachverständige zu verstärkenden 
Komité überlassen. 
Es wurde endlich beschlossen, daß von diesen 8 Gesammt⸗ 
Chören jene drei, welche von dem bereits oben erwähnten Preis— 
gerichte als die gelungensten bezeichnet würden, nebstdem für 
seden zur Aufführung angenommenen Gesammt-Chor bestimm-⸗ 
ben Ehrensolde von 50 fl. mit Ehrenpreisen von 100 fl., 60 fl. 
und 40 fl. und mit Ehrendiplome zu krönen seien. — 
Selbstverständlich wurde jeder Preiswerber von der Wähl⸗ 
barkeit in das Preisgericht ausgenommen. 
Waährend der Festausschuß mit dem Vollzuge dieser Be— 
schlüsse, mit den bezüglichen Preisausschreibungen und mit den 
nöthigen Schritten wegen des Verlages der zu wählenden Preis- 
Chöre beschäftigt war, wurde das Komité durch den hohen 
Statthalterei-Präsidial-Erlaß vom 5. September 1863, 
3. 4065 Pr. in die erfreuliche Kentniß gesetzt, daß die Bildung
	        
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