Volltext: Chronik des oberösterreichischen Sängerbundes bis zu seiner Vereinigung mit dem Salzburg'schen Sängerbund und dem ersten Bundesfeste

13 
die laufenden Ausgaben bestritten werden. Die Einnahmen und Aus⸗ 
gaben des Bundesfestes bilden für sich eine eigene Rechnung, welche seiner 
Zeit veröffentlicht werden wird. . 
Anmerkung. Nachdem von dem bestandenen Salzburger Sängerbunde nur die 
Liedertafeln von Salzburg und Hallein dem vereinigten Bunde bis heute beigetreten sind, so 
können auch nur von diesen beiden Vereinen statistische Daten geliefert werden. 
Linz, am 4. Juni 1868. 
Die Bundes-Vorstandschaft. 
Abänderungen der Satzungen des oberösterreichischen 
Sängerbundes. J 
8. 1. Die unterzeichneten Männergesangs-Vereine in Ober— 
österreich und Salzburg bilden einen Bund. Derselbe führt den 
Namen „Sängerbund für Oberösterreich und Salzburg“. 
8. 2. Jeder Männergesangs-Verein in Oberösterreich und 
Salzburg ist zum Eintritte eingeladen und berechtigt. 
In 8. 4 bleiben in der 4. Zeile die Worte „in Ober— 
österreich“ weg; ebenso in 8. 5 zum Schlusse die beiden Worte 
„heimischer Tondichter“. 
In 8. 9 soll es in der 11. Zeile heißen: „wählt die 7 
Bundesvorstände und 3 Ersatzmänner“. 
8. 13. Die, Bundesvorstandschaft besteht aus 7 unter 
einander gleich berechtigten auf 3 Jahre gewählten Bundes— 
Vorständen und 3 Ersatzmännern, von denen jeder einem an— 
dern verbündeten Verein angehören muß. 
Hievon entfallen 2 Bundesvorstände und 1 Ersatzmann 
auf die Salzburg'schen Vereine. Im selben Paragrafe II. Absatz 
soll es statt 3 heißen 4 Vorständen. 
8. 20. Die Auflösung des Bundes erfolgt durch Beschluß 
der Bundes-Versammlung oder wenn nicht mehr als 6 Vereine 
den Bund bilden. Im ersteren Falle verfügt die letzte Bundes— 
Versammlung, im zweiten Falle die nach Art der Bundes-Ver— 
sammlung zu Stande gekommene Versammlung der zurückgeblie— 
beneu Vereine über das untheilbare Vermögen; das theilbare 
Vermögen geht auf die dem Bunde angehörenden Vereine nach 
Maßgabe der Mitgliederzahl über. 
— —
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.