Volltext: Chronik des oberösterreichischen Sängerbundes bis zu seiner Vereinigung mit dem Salzburg'schen Sängerbund und dem ersten Bundesfeste

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Dieser Gedanke ward endlich zur erfreulichen That in der 
Sitzung des oberösterreichischen Sängerbundes vom 22. Sep— 
tember 1864. 
In dieser Sitzung erschienen die Herren Schläger und 
Dr. Kofler als Abgeordnete des Salzburgischen Sängerbun— 
des in der Versammlung mit dem Antrage der Verschmelzung 
des Salzburgischen und Oberösterreichischen Sängerbundes. 
Dieser Antrag wurde von den anwesenden Abgeordneten 
der oberösterreichischen Liedertafeln einstimmig angenommen 
und die Bundesvorstände mit der Revision der Statuten, in 
so weit eine solche nothwendig erschien, und mit der Einholung 
der behördlichen Genehmigung betraut. 
Zugleich wurde in dieser Versammlung beschlossen, das 
erste oberösterreichische Bundesfest am 4., 5. und 6. Juni 1865 
abzuhalten. 
Dem Sängerbunde ward im Jahre 1864 die von ihm 
lebhaft bedauerte Gelegenheit geboten, jene Wohlthätigkeit zu 
üben, zu der sich die Herzen der Sänger stets gerne bereit 
finden. 
Am 16. Oktober 1864 starb in Wels der Kompositeur 
Ludwig Paupie, welcher Ehrenmitglied mehrerer Liedertafeln 
Oberösterreichs und des Mozarteums in Salzburg, sich in un— 
serer Heimat durch seine kirchlichen und weltlichen Tondichtungen 
einen geachteten Namen verschafft hat. Er hinterließ eine Witwe 
und mehrere Kinder, für welche in Folge eines Aufrufes der 
leitenden Bundesvorstandschaft, von den Liedertafeln der nam— 
hafte Unterstützungsbetrag von 144 fl. bo kr. gespendet worden ist. 
Im Februar dieses Jahres verzichtete Herr Dr. Korne—⸗— 
lius Reischl auf die Stelle eines Bundesvorstandes, da er 
nach Kirchschlag in Unterösterreich übersiedelte. Wir erfüllen nur 
eine Pflicht der Dankbarkeit, wenn wir dem verdienten und 
eifrigen Förderer der Interessen unseres Bundes ein herzliches 
„Glück zu“ nachrufen. 
Mit Erlaß vom 6. April 1865 wurde der leitende Bun— 
desvorstand durch das hohe Statthalterei-Präsidium in die hoch— 
erfreuliche Kenntniß gesetzt, daß ausnahmsweife die Vereinigung 
de hngerbünde Oberösterreichs und Salzburgs gestattet 
worden sei.
	        
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