Volltext: Verzeichnis der in Oberösterreich ausgegebenen Polizei-Kennzeichen für Automobile

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Holland: 5% vom Werte des Wagens in holländischer Währung. 
Gültigkeitsdauer des Triptyques 12 Monate vom Tage der Aus¬ 
stellung an gerechnet; 
Luxemburg: 40% vom Werte des Wagens in belgischer Wäh¬ 
rung. Gültigkeitsdauer des Triptyques 12 Monate vom Tage der 
Ausstellung an gerechnet; 
Norwegen: 14.4% vom Werte des Wagens in norwegischen Kro¬ 
nen. Gültigkeitsdauer des Triptyques 12 Monate vom Tage der 
Ausstellung an gerechnet; 
Polen: Automobil 990.000 polnische Mark für je 100 kg des 
Wagengewichtes, Motorräder 630.000 polnische Mark für je 100 kg 
des Wagengewichtes. Gültigkeitsdauer des Triptyques drei 
Monate vom Tage des ersten Eintritts nach Polen an gerechnet; 
Rumänien: 60% vom Werte des Wagens in rumänischer Wäh¬ 
rung. Gültigkeitsdauer des Triptyques sechs Monate vom Tage 
der Ausstellung an gerechnet; 
Schweden: 15% vom Werte des Wagens in schwedischen Kro¬ 
nen. Gültigkeitsdauer des Triptyques 12 Monate vom Tage der 
Ausstellung an gerechnet; 
Schweiz: 90 Schweizer Franken für 100 kg des Wagengewichtes 
für Fahrzeuge im Gewicht bis 2200 kg, 150 Schweizer Franken 
für je 100 kg des Wagengewichtes für Fahrzeuge von noch 
höherem Gewicht. Gültigkeitsdauer des Triptyques 12 Monate 
vom Tage der Ausstellung an gerechnet; 
Spanien: Pauschalbetrag für offene Wagen 25.000 Pesetas, für 
geschlossene Wagen 30.000 Pesetas in Gold. Gültigkeitsdauer des 
Triptyques 12 Monate vom Tage der Ausstellung an gerechnet; 
Tschechoslowakei: 85% vom Werte des Wagens in tschecho¬ 
slowakischer Währung. Gültigkeitsdauer des Triptyques sechs 
Monate vom Tage der Ausstellung an gerechnet; 
Ungarn: Pauschalbetrag von 2,000.000 ungarischen Kronen pro 
Wagen. Gültigkeitsdauer des Triptiques sechs Monate vom Tage 
der Ausstellung an gerechnet; 
Deutschland: Die Zollsätze betragen für Fahrzeuge im Ge¬ 
wichte von: 50 kg oder darunter 300 Mk. für 100 kg, von mehr 
als 50—100 kg 240 Mk. für 100 kg, von mehr als 100—250 kg 
. 180 Mk. für 100 kg, von mehr als 250—500 kg 120 Mk. für 100 kg, 
,von mehr als 500—1000 kg 80 Mk. für 100 kg, von mehr als 1000 kg 
40 Mk. für 100 kg des Wagengewichtes in Gold.
	        
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