MÜTTERRUNDE AUSFLUG + JHV
Ausflug am 5.7.2007 - Abfahrt: 7:30 Uhr
Atzbach Kirchenplatz, Programm:
9 Uhr Königssee, 35 Min.Schifffahrt nach
St. Bartholomä, nachmittags Hellbrunn
wahlweise Wasserspiele oder Tiergarten
Abendessen: Pepi-Tant in Rutzenmoos,
Anmeldung bei Karoline 07673/2433 od.
0680/1221385 oder Gerlinde 8534
Anmeldeschluss: 30.Juni 07
Jahreshauptversammlung 16.07.2007
um 20.00 Uhr in der Mostschenke
Weissböck in Weigensam (mit
Neuwahlen)
Die Mütterrunde Atzbach sucht
Nachfolger bzw. Interessenten für ein
neues Team. Bitte bei Erika Aigner Tel.
07676-8531 melden.
SENIORENBUND AUSFLUG 5.9.2007
Mittwoch, 5.9.2007 - Fahrt zur
Hopfenblüten ins Mühlviertel –Abfahrt
um 8 Uhr am Kirchenplatz, Anmeldung
bei Fam. Quirchmair 07676/8503.
KOMA-TRINKEN: ELTERN TRAGEN
HAUPTVERANTWORTUNG
In den vergangenen Wochen haben sich
die Fälle von exzessiv trinkenden
Jugendlichen in Österreich gehäuft. Das
Thema „Koma-Trinken“ war in allen
Medien. Was die wenigsten Eltern
wissen: Durch das Jugendschutzgesetz
tragen Eltern Mitverantwortung für ihre
minderjährigen Kinder, wenn sich diese
bis zur Bewusstlosigkeit betrinken. Wie
immer wurden von Politik und Medien
auch allerlei brauchbare (und auch
unbrauchbare) Vorschläge artikuliert, wie
man dem Problem Herr werden könnte.
Aus Sicht der Gemeinde ist dazu
folgendes festzuhalten: Wir haben mit
den örtlichen Vereinen bereits –– bei
Bällen und Festen eine Reihe von
Maßnahmen gesetzt und hoffen auf die
Unterstützung der Eltern. In Absprache
mit Polizei und Bezirkshauptmannschaft
sind auch weit schärfere Maßnahmen
möglich.
Eltern sind für ihre Kinder voll haftbar
Tatsache ist aber, dass all diese
Maßnahmen keinen Erfolg haben
werden, wenn wir nicht auf die
Unterstützung der Eltern zählen können.
Erziehungsarbeit und Aufsichtspflicht
kann den Eltern niemand abnehmen.
Dazu kommt, dass viele der jüngst
bekannt gewordenen Exzesse in privatem
Rahmen begonnen oder stattgefunden
haben. Auch beim vielfach stattfindendem
„Saufen in einem Park“ oder an anderen
öffentlichen Plätzen greifen Sicherheits-
maßnahmen der Behörden nicht.
Vielen Eltern scheint darüber hinaus nicht
klar zu sein, dass sie für die Handlungen
ihrer minderjährigen Kinder im Sinne des
Jugendschutzgesetzes voll verantwortlich
und haftbar sind. Übermäßiger
Alkoholkonsum ist – egal ob in privatem
oder öffentlichem Rahmen – ist kein
Kavaliersdelikt. Wenn minderjährige
Jugendliche mit der Rettung ins
Krankenhaus gebracht werden müssen,
weil sie so betrunken sind, dann ist dies
eine Verletzung der Aufsichtspflicht der
Eltern.
Intensive Gespräche mit den Kindern
führen
Was können Eltern nun konkret tun?
Vielfach bringen Jugendliche große
Mengen schwerer Alkoholika selbst auf
diverse Feste mit bzw. schmuggeln sie
hinein. Vergewissern Sie sich, dass ihre
Kinder das Haus nicht mit einem
Rucksack voller schwerer Alkoholika
verlassen oder diese im nächstbesten
Supermarkt einkaufen, bevor sie zu
Veranstaltungen gehen. Führen Sie
intensive Gespräche mit ihren Kindern, in
denen Sie sie auf die gesundheitlichen
und auch strafrechtlichen Folgen des
„Koma-Trinkens“ hinweisen. Vereinbaren
sie mit ihren Kindern beim Besuch von
Veranstaltungen fixe Uhrzeiten, zu denen
sie zu Hause sein müssen bzw. abgeholt
werden. Führen sie diese Gespräche mit
ihren Kindern auch dann, wenn sie fest
der Meinung sind, dass „meine Kinder
sowas nie machen würden“. Die jüngsten
Erfahrungen zeigen: In den meisten
Fällen fielen die Eltern aus allen Wolken,
weil sie eben dachten, dass ihre Kinder
so etwas nie tun würden.
Helfen Sie mit und tragen Sie dazu bei,
dass es in unserer Gemeinde NICHT zu
solchen Vorfällen kommen kann, dass wir
weiterhin fröhlich und problemlos unsere
schönen Feste im Sommer feiern können.