Volltext: Die Mesnerin von Enns

Viktor Kurrein. Die Mesnerin von Enns 
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Der hier genannte Schalam wird in einer Urkunde vom 1. Mai 1391 
{Stiftsarchiv St. Florian) belegt. In einer anderen Urkunde, d. d. 
24. Juli 1396, (Orig, zu Riedeck) wird ein Schalam aus Linz genannt, 
der nach Urkunde, d. d. 22. Juni 1397, (Herzogi. Coburg. Schloß- 
archiv Greinburg) als Vater Isserleins zitiert ist. Hier wird noch 
ein „Ledrar, der Jude von Enns“ aufgeführt, sodaß zweifelsohne 
Isserlein von Enns gemeint ist. Der Name Ledrar — es kann sich 
um keine Verschreibung handeln — ist interessant, da Ledrer auch als 
christlicher Name in Enns vorkommt. Isserlein ist gewiß die merk 
würdigste jüdische Persönlichkeit in Enns. Er begegnet uns in seinen 
geschäftlichen Aktionen zuerst in einer Urkunde, d. d. 28. August 
1405 (Orig, im Besitze des Klosters Garsten), in der Ysserl der Jude 
von Enns über 140 Pfund Pfennige quittiert, welche er als Rest des 
Kaufschillings für den Hof zu Husendorf von Michel dem Prumer 
erhalten hat. Die Quittung trägt die hebräische Unterschrift. Eine 
Ennser Urkunde vom 13. Dezember desselben Jahres meldet, daß 
Niclas der junge Gulher, Bürger zu Enns, Ysserlein dem Juden zu 
Enns den Hof zu Ansiedel auf dem Wagram, Pfarre Enns, mit ge 
nannten Zehenten zu Holzwinden und einem Acker Prepewnt, Burg 
recht von St. Florian, verkauft. Am 10. Dezember 1407 (Urk. im 
fürstl. Schlosse zu Eferding) verkauft Heinrich Klebsatel von Enns 
Ysserlein, dem Juden daselbst, sein Haus und seinen Hof und ein 
Gärtlein, in Enns gelegen. Bei der Lokalisierung der Verkaufs 
objekte wird hier die Judenstraße genannt: „in der Judenstrazz bei der 
Rinkchmauer“. Am 14. Juni 1417 (Orig. Urk. St. Florian) gibt 
Heinrich von Albarn, Bürger zu Mauthausen, Isserlein, dem Juden zu 
Enns, Zehente, in der Pfarre Mauthausen gelegen und dem Kloster 
St. Florian lehenpflichtig, zu Kauf. Nimmt man zu diesen Urkunden 
noch das obenerwähnte Verzeichnis, so ergibt sich, daß Isserlein 
keineswegs Geldverleiher war, sondern sich mit dem Realitätengeschäft 
befaßt hat. Das macht erklärlich, daß er — obwohl „praedives“ — in 
keiner der vorhandenen Judensteuerverordnungen als „absammer“ er 
scheint, da die Herzoge für diesen Zweck die „Geldjuden“ voran 
stellten. Im Jahre 1421 hat er nicht mehr gelebt; denn eine Urkunde, 
d. d. 6. April 1421, (im fürstl. Schlosse zu Eferding) spricht von 
„weylnt Isserleins des juden hewsern“. 
Fügen wir diesen Nachrichten noch die Notiz, die Maharil (ed. Sabioneta 31a) 
bringt, hinzu. Ueber dieselbe vgl. zuletzt Krauß, a. a. O., S. 88, und meine 
„Hebräischen Handschriftenfragmente in Linz“ (Jüd. Archiv 1928, 4/5). Es
	        
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