Volltext: Neuer Braunauer Kalender 1901 (1901)

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Die neue H*osttaXordnung. 
Vom 1. Jänner 1900 ist ein neuer Postportotarif in Kraft, und neue Post-, Telegraphen- 
und Telephon-Werthzeichen sind zur Ausgabe gelangt. Nachfolgend geben wir die wichtigsten 
Bestimmungen der neuen Posttaxordnung für den Verkehr innerhalb des österreichischen Post¬ 
gebietes wieder: 
Gewöhnliche Briefe. Das Porto für einen gewöhnlichen frankierten Brief beträgt bis 
zum Gewichte von 20 Gramm einschließlich: a) im Ortsverkehre und im Landbestellbezirke des 
Aufgabepostortes 6 Heller, b) im Fernverkehre 10 Heller; bei größerem Gewichte: a) im Orts¬ 
verkehre und im Landbestellbezirke des Aufgabepostortes 12 Heller, b) im Fernverkehre 20 Heller. 
Correspon denzkarten (Postkarten). Die Gebühr für Correspondenzkarten beträgt 
auf alle Entfernungen im Frankierungsfalle 5 Heller für jede einzelne Correspondenzkarte oder 
für jeden der beiden Theile der Correspondenzkarte mit Antwort, im Nichtfrankierungsfalle das 
Doppelte. 
Drucksachen. Das Porto für Drucksachen beträgt für alle Entfernungen: 
bis 50 Gramm einschließlich 3 Heller 
über 50 „ 1(0 „ „ ...... 5 „ 
„ 100 „ 250 „ „ ...... 10 „ 
„ 250 ff 500 „ „ 20 „ 
„ 500 Gramm bis l Kilogramm einschließlich .... 30 „ 
Das Porto für Drucksachen, welche als außergewöhnliche Zeitungsbeilagen zur Einlieferung 
gelangen, beträgt für je 100 Stück oder einen Theil von 100 Stück: 
„ 
über 
25 bis 50 
Gramm . 
. . 2 
„ 
„ 
„ 
„ 
50 
„ 75 
„ 
. . 3 
„ 
„ 
„ 
„ 
75 
„ 100 
„ 
. . 4 
„ 
„ 
„ 
„ 
100 
„ 125 
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. . 5 
„ 
„ 
„ 
„ 
125 
„ 150 
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. . 6 
„ 
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150 
„ 175 
n 
. . 7 
„ 
„ 
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„ 
175 
„ 200 
tt 
. . 8 
„ 
„ 
„ 
„ 
200 
„ 225 
„ 
. . 9 
„ 
„ 
„ 
„ 
225 
„ 250 
. . 10 
Das Porto für diese Drucksachen ist bei ihrer Einlieferung bar zu entrichten. 
Zeitungen und Zeitschriften. Das Porto für inländische Zeitungen (Zeitschriften), 
welche von den Zeitunqs-Unternehmungen zur Beförderung an die Abonnenten abgeliefert werden, 
beträgt 2 Heller für jedes Exemplar einer wöchentlich mehrmals erscheinenden Zeitung ohne Unter¬ 
schied des Gewichtes, sowie für jedes Exemplar einer zwar seltener, mindestens aber zweimal im 
Monate erscheinenden Zeitung (Zeitschrift) bis zum Gewichte von 250 Gramm einschließlich. Ueber¬ 
steigt das Gewicht einer Nummer einer derart erscheinenden Zeitung (Zeitschrift) 250 Gramm, 
oder erscheint die Zeitschrift seltener als zweimal im Monate, so beträgt das Porto für jedes 
Exemplar 2 Heller für je 100 Gramm. Ein überschießender Theil von 100 Gramm wird für volle 
100 Gramm gerechnet. 
Warenproben Das Porto beträgt, gleichviel ob die Warenproben für sich allein ver¬ 
sandt werden, oder ob Drucksachen damit vereint sind, ohne Unterschied der Entfernung: bis zum 
Gewichte von 250 Gramm einschließlich 10 Heller, bet größerem Gewichte 20 Heller. 
Recommandierte Sendungen. Für recommandierte Sendungen hat der Absender 
außer dem Porto eine Einschreibgebühr zu entrichten Dieselbe beträgt ohne Rücksicht aus das 
Gewicht der Sendung und die Entfernung 25 Heller. 
Postanweisungen. Die Gebühr beträgt ohne Unterschied die Entfernung: 
bis 20 Kronen 10 Heller 
über 20 bis 100 „ 20 
„ 100 „ 300 „ . ... 40 
„ 500 „ 600 „ 60 „ 
„ 600 „ 1000 „ ........... 1 Krone 
P akete ohne Werthangabe. Das Porto beträgt für Pakete: I. bis zum Gewichte von 
5 Kilogramm a) auf Entfernungen bis 10 geographische Meilen einschließlich (Zone 1) 30 Heller, 
b) anf allen weiteren Entfernungen 60 Heller; II beim Gewichte über 5 Kilogramm a) für die
	        
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