86 —
Atempel-Tarif
bezüglich jener Urkunden, welche einer scalamäßigen Gebühr unterliegen»
Scala I.
Wechsel, sowohl mit bestimmter Zahlungsfrist, als „auf Sicht" oder auf eine bestimmte Zeit
„nach Sicht" ohne Unterschied ob im In- oder im Auslande zahlbar, sowie jede Vervielfältigung
derselben (secuuda — tertia u. s. w.) und jede girirte Wechselcopie unterliegen, wenn der Wechsel
im Jnlande ausgestellt wurde und die Zahlung nicht später als 6 Monate vom Ausstellungstage
erfolgen soll, oder wenn derselbe im Auslande aufgestellt wurde, nicht später als 12 Monate vom
Ausstellungstage erfolgen soll, der Stempelgebühr nach Scala I.
Bis 75 fl. 5 fr. über 900 fl. bis 1050 fl. 70 kr.
^ 1050
„ 1200
„ 1350
„ 1500
„ 3000
„ 4600
1 fl. mehr,
über 75 fl. „ 100
„ 150 „ „ 300
„ 300 „ „ 450
„ 450 „ „ 600
„ 600 „ „ 750
„ 700 „ „ 900
und so fort von je 1500 fl.
voll anzunehmen ist.
5
10
20
30
40
50
60
1200
80
1350
■■
90
n
1500
1
fl-
3000
ff
2
4600
ff
3
6000
„
4
„
Über 6000 fl. bis 7500 fl. 5 fl.
7500
9000
10500
12000
13500
9000
10500
12000
13500
15000
6
7
8
9
10
um
wobei ein Restbetrag
©cala II.
von weniger als 1500 fl. als
Für Quittungen und Rechtsgeschäfte, bei welchen die Stempelgebühr nach der Scala zu ent¬
richten ist und welche nicht unter Scala III oder I gehörend bezeichnet sind, dann für im Jnlande
ausgestellte Wechsel, welche später als
Auslande ausgestellte Wechsel, welche
über
fl.
fl.
fl.
kr.
Bis
20
7
über
20
40
—
13
„
40
„
60
—
19
„
60
100
—
32
„
100
ff
200
—
63
„
200
300
—
94
„
300
„
400
1
25
über 8000
ft. von je
400
fl.
eine
6 Monate
später als
fl. bis
400 „
800 „
1.200 „
1.600 „
2.000 „
2.400 •
vom Ausstellungstage zahlbar sind und für im
12 Monate vom Ausstellungstage zahlbar sind.
fl.
800
1.200
1.600
2 000
2.400
3 200
fl-
2
3
kr.
50
75
25
50
über
fl.
3.200
4.000
4.800
5.600
6.400
7.200
bis
fl.
4 000
4.000
5.600
6.400
7.200
8 000
fl.
12
15
17
20 —-
22 50
25 —
kr.
50
50
1 fl. 25 kr
zu entrichten, wobei ein Restbetrag von weniger als 400 fl. als voll anzunehmen ist.
Scala III.
Für Darlehensverträge bei Schuldscheinen auf Ueberbrhtger lautend, Dienstleistuugsverträgen,
Aktien- und Kommandit - Gesellschaften über 10 Jahre, Vermögenseinlagen der Kommanditisten,
Lottogewinnsten, Hoffnungskäufen, Leibrentenverträgen, bei Ueberlafsuug beweglicher Sachen, und
Kauf-, Tausch- und Lieferungsverträgen beweglicher Sachen.
fl.
fl. fl-
kr.
Bis
10 —
07
über
10
lf
20 -
13
„
20
„
30 —
19
„
30
„
50 —
32
„
50
100 —
63
ff
100
n
150 —
94
150
„
200 1
25
über
4000 fl. ist
von je 200 fl.
über
fl-
200
400
600
800
1 000
1.200
bis
fl-
400
600
800
1.000
1.200
fl kr.
2 50
3 75
1.600 10 —
fl. bis
fl.
fl.
kr.
über
1.600
„
2 000
12
50
„
2.000
n
2.400
15
—.
„
2.400
tf
2.800
17
50
2.800
t
3.200
20
3.200
3.600
22
50
„
3.600
„
4.000
25
—
Ist-
Altes und neues
100 Kilogramm = 200 Zollpfund; 56 Kilogramm — 100 Wiener - Pfund; l Kilo = 56 Loth;
100 Gramm — 6 Loth; 20 Gramm = l‘/8 Loth; 1 Hektoliter — 1% Wiener-Metzen; l Wiener
Metzen — 61-/, Liter; 1 Hektar 1«/, Joch^