Volltext: 116. Heft 1914/17 (116. Heft 1914/17)

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Feldkriegsgericht oder Bordkriegsgericht. Da vor ein solches 
Gericht, dem Buchstaben nach, sowohl ein Gemeiner als 
auch ein General kommen kann, ist seine Zusammen¬ 
setzung natürlich eine schwankende in bezug auf den 
Rang der Beisitzer, da es Grundsatz ist, daß kein Bei¬ 
sitzer einen niedrigeren Rang als der Angeschuldigte 
innehaben darf. In jedem Fall besteht aber ein Feld¬ 
oder Bordkriegsgericht aus fünf Mitgliedern. 
Wo die Feldstand- oder Kriegsgerichte von Fall zu 
Fall zusammenzutreten haben, bestimmt der Gerichtsherr. 
Oft ist es in diesem Kriege vorgekommen, daß mangels 
geeigneter Räumlichkeiten im Freien verhandelt wurde. 
Sonst finden die Verhandlungen in Sälen, Scheunen usw. 
statt. — Meist sind es Bewohner der besetzten Gebiete, 
gegen die vorgeschritten wird. Selten ist ein Soldat 
der Beschuldigte. Zucht und echte Kameradschaft er- 
Sie brachten mehr als den sechsten Teil der 21,3 Milliarden 
Mark auf. Von den 46 Milliarden Mark unsrer ge¬ 
samten bisherigen Kriegsanleihen haben Sparkassen und 
ihre Einleger fast den vierten Teil gezeichnet und dabei 
doch ihren Einlagebestand auf der Höhe, wie er vor 
dem Kriege war, erhalten können. Andrerseits sind die 
Darlehnskassen auch diesmal, wie früher, wieder nur 
mit minimalen Beträgen in Anspruch genommen worden, 
die Einzahlungen auf die Anleihen gingen wiederum 
in überraschend schneller Weise vor sich. 
Diesen Anleiheerfolgen gesellten sich steuerliche 
hinzu. Im Frühjahr 1916 wurden vom Reichstag an 
neuen Steuern eine einmalige Kriegsgewinnsteuer mit 
einem voraussichtlichen Ertrage von 1—2 Milliarden 
Mark sowie annähernd % Milliarde Mark dauernder 
Abgaben und Steuern bewilligt. In den Bundesstaaten 
Nachtaufnahme des berühmten historischen Donau-Überganges Mackensens bei Svistov. 
Im Hintergründe bic neugeschlagene Brücke nach dem rumänischen Ufer, im Vordergründe die Scheinwerfer der österreichisch-ungarischen Donaumonitoren. 
hebt die meisten unsrer Soldaten wie von selbst zu einer 
ernsteren Sittlichkeit, die sie weit entfernt von jedem 
Anlaß zu ernstlich strafender Gerechtigkeit. 
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Deutsche Finqnzkrast im Jahre 1916. 
Bon Wirkt Geh. Oberfinnuzrat Dr. O. Schwarz, Berlin. 
Wenn man heute rückschauend unsre kriegsfinan¬ 
ziellen Leistungen im dritten Kriegsjahre überblickt, so 
weiß man noch nicht, ob man mehr über die Finanzkraft 
des Deutschen Reiches oder über die Opferwilligkeit 
seiner Bevölkerung staunen soll. Während im Frieden an 
den deutschen Börsen jährlich nur etwa 3—4 Milliarden 
Mark Wertpapiere aller Art emittiert wurden, hat das 
Deutsche Reich im abgelaufenen Jahre 1916 mittels 
seiner vierten und fünften Kriegsanleihe nicht weniger 
als 21,3 Milliarden Mark langfristig ausgenommen, 
nachdem int Jahre vorher (1915) bereits eine nur wenig 
geringere Summe, 21,2 Milliarden Mark, und in der 
zweiten Jahreshälfte 1914 4,5 Milliarden Mark an Kriegs¬ 
anleihen aufgebracht worden waren. Das ergibt eine 
Gesamtsumme von 46 Milliarden Mark. Wie die frühe¬ 
ren, legten auch die vierte und fünfte Anleihe Zeugnis 
von dem unbedingten Vertrauen und der Opferwilligkeit 
aller Schichten der Bevölkerung ab, waren sie wiederum 
Volksanleihen im wahrsten Sinne des Wortes. Je 3 bis 
4 Millionen Zeichner waren bei jeder der beiden An¬ 
leihen mit Zeichnungsbeiträgen bis 2000 Mark beteiligt. 
und Gemeinden sind daneben noch einige Hunderte von 
Millionen Mark Steuererhöhungen durchgesetzt worden. 
Das sind finanzielle Gesamtleistungen für 1916, die bei 
Beginn des Jahres selbst in Deutschland nur wenige für 
möglich gehalten haben dürften. 
Wie bescheiden nehmen sich diesen Erfolgen gegen¬ 
über die finanziellen Taten des „reichen" Frankreichs, 
des „reicheren" Englands im abgelaufenen Jahre ans! 
Frankreich legte vor kurzem eine — zweite — langfristige 
Kriegsanleihe aus, die ihm noch nicht 10 Milliarden 
Mark und damit die französischen Gesamtanleiheleistungen 
im Kriege erst auf 20—21 Milliarden Mark brachte. 
Das englische Parlament bewilligte im Frühjahr 1916 
allerdings neue Stenern von insgesamt 1% Milliarden 
Mark, langfristige Anleihen aber hat die Regierung in 
diesem Jahre überhaupt nicht herausgebracht, vielmehr 
alle die gewaltigen Kriegsausgaben des Jahres 1916 
kurzfristig gedeckt. In England sind somit seit Beginn 
des Krieges im ganzen ebenfalls nur rund 20 Milliarden 
Mark durch langfristige Anleihen aufgebracht, d. h. end¬ 
gültig gedeckt worden, und der englische Staat befindet 
sich heute in dem wenig beneidenswerten Besitze einer 
kurzfristigen Schuld von mehr als 35 Milliarden Mark, 
eines Betrages, der die größte Staatsschuld, die es vor 
dem Kriege gab, die französische (mit 24 Milliarden Mark), 
noch um 11 Milliarden Mark übersteigt. Wie stolz 
fuhr das Lloyd-George-Finanzschiff, getragen von 
einer ^prozentigen Kriegsanleihe, emittiert zu 95 im
	        
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