366
Oefele
Eisenbahn-
schütz
Voll-
b ahnen
Verwen
dung der
Wagen
bei größeren Störungen energisch einzugreifen, um durch Umleitung der Transport
bewegung oder durch sonst geeignete Maßnahmen die rechtzeitige Ankunft des
Transportes am Bestimmungsort sicherzustellen.
Die Ausladungen und der Abfluß der entleerten Züge muß sich ohne Ver
zögerung vollziehen, da sonst die nachfolgenden vollen Züge aufgehalten werden
und die ganze Bewegung ins Stocken gerät. Die Ableitung der entladenen Züge
muß daher planmäßig erfolgen, damit schwer entwirrbare Verstopfungen wichtiger
Bahnlinien vermieden, die Leerzüge dagegen ohne Aufenthalt neuen Aufgaben
zugeführt werden können.
Der Schutz der Eisenbahnverbindungen ist zwar Sache der hierzu
bestimmten Militärbehörden und Truppen, die Eisenbahnbehörden führen aber
die nötigen militärischen Anordnungen herbei. Dabei handelt es sich haupt
sächlich um Sicherung der wichtigen Eisenbahnbauten, also namentlich der Brücken,
Tunnels, Überführungen und der Bahnhöfe mit ihren zahlreichen Anlagen, wie
Wassertürmen, Weichen, Stellwerken usw. Auf den Bahnen des Kriegsschau
platzes und der besetzten feindlichen Gebiete besteht dieser Schutz vornehmlich
aus Verteidigungsmaßnahmen gegen feindliche Unternehmungen und aus Vor
kehrungen gegen Zerstörungen durch Luftangriffe. Schutzmaßregeln für die Kunst
bauten erfolgen unter Umständen aber auch auf den Bahnstrecken des Hinterlandes,
weil auch hier mit verbrecherischen Anschlägen einzelner Personen und mit Bomben
angriffen von Luftfahrzeugen gerechnet werden muß.
Zur Ausnützung für Kriegszwecke kommen in erster Linie und hauptsäch
lich die
Vollbahnen
in Betracht. Deshalb wird ihr Betrieb - bis möglichst nahe an die Front
vorgeführt und das vorhandene Bahnnetz durch Anlage neuer Vollbahnstrecken
nach Tunlichkeit noch erweitert. Auch die Gürtel- und Radialbahnen in den
Festungen sind zum großen Teil als Vollbahnen angelegt.
Die Vollbahnen werden für alle Transportzwecke herangezogen. Bei den
Truppentransporten werden Mannschaften, Pferde, Geschütze, Fahrzeuge und
sonstiges Kriegsgerät befördert. Bei den der Heeresversorgung dienenden Trans
porten handelt es sich um Kriegsbedürfnisse aller Art, wie lebendes Vieh und andere
Verpflegungsmittel, Munition und Sprengstoffe, Bekleidung und Ausrüstung,
Waffen und Geräte, Luftfahrzeuge, Betriebsstoffe u. dgl. Die Abschubtransporte
sind vor allem Kranken- und Kriegsgefangenentransporte, dann aber auch Trans
porte von Beutematerial aller Art.
Das Wagenmaterial entspricht, was die Gattung der verwendeten Wagen
betrifft, der Art des zu befördernden Transportes. Die Ausrüstung der Eisenbahn
wagen für die Beförderung von Mannschaften und Pferden ist genau festgesetzt.
Für besondere Transportzwecke, wie z. B. die Krankenbeförderung, sind eigens
eingerichtete Wagen gebaut.
Für Mannschaftstransporte werden Personenwagen, in Ermangelung solcher
auch gedeckte Güterwagen benützt, die durch Sitzbretter oder Bänke ausgerüstet
sind. In außerordentlichen Fällen, auch bei Kriegsgefangenentransporten, können