Volltext: Freiw. Feuerwehr der Landeshauptstadt Linz - Festschrift zur Feier des 65jährigen Bestandes 1931

auch in dieser Eigenschaft seine Dienstleistung zu¬ 
friedenstellend, so kann er zum Oberwehrmann er¬ 
nannt werden. Der Wehrmann erscheint ohne 
Abzeichen, den Vormann erkennt man an einem 
silbernen Börtchen, der Oberwehrmann trägt eine 
silberne Rosette. Der erste Dienstgrad, der mit 
Befehlsgewalt ausgestattet ist, ist der Rotten¬ 
führer, denn ihm obliegt die Führung einer Rotte, 
Uebungen am Steigerhaus 
alfo das Kommando über ein Gerät. Sein äußeres 
Kennzeichen find zwei silberne Rosetten. Der Ab¬ 
teilungsführer endlich, von denen der eine den 
Dienst zur ebenen Erde, der zweite den Dienst über 
der Erde regelt, trägt drei silberne Rosetten. Ihm 
unterstehen direkt die Rottenführer, die er zum 
Dienste kommandiert. Während die Dienstgrade 
bis zum Rottenführer vom zuständigen Brand¬ 
meister vorgeschlagen und vom Kommando ernannt 
werden, werden die Abteilungsführer durch freie 
Wahl der Angehörigen ihrer Feuerwache zu 
diesem Amte berufen. Die Abteilungsführer müs¬ 
sen natürlich auch Stellvertreter haben. An der 
Spitze jeder Feuerwache steht sodann ein Brand¬ 
meister als Kommandant und ein Brandmeister- 
Stellvertreter als Kommandant-Stellvertreter. 
Alle Brandmeister mit ihren Stellvertretern bil¬ 
den sodann mit dem Oberkommandanten und den 
Kommandanten das Kommando, welches bei 
Durchführung seiner Arbeiten durch die Stelle 
des Gäckelwartes, des Schriftwartes, der stimm¬ 
führenden Adjutanten und etwaige Beiräte ergänzt 
wird. Die Tätigkeit des Kommandos und in Aus¬ 
wirkung dieser das Leben in den Feuerwachen 
wickelt sich nun derart ab, daß Angelegenheiten, die 
die Feuerwehr als Verein betreffen, den Feuer¬ 
wehrsatzungen gemäß besprochen und über sie Be¬ 
schluß gefaßt wird, Angelegenheiten jedoch, die den 
Dienst berühren, werden von den zuständigen Stel¬ 
len anbefohlen; denn für die Durchführung des 
Dienstes sind nur die Kommandanten verantwort¬ 
lich und können sich daher auch nicht durch Be¬ 
schlüsse in ihren dienstlichen Angelegenheiten be¬ 
hindern lassen. Auf Grund unserer Satzungen 
können Mitglieder, die 25 Jahre und länger in 
-der Feuerwehr gedient haben, um Ausscheidung 
aus dem tätigen Feuerwehrdienste ansuchen. Bei 
Bewilligung ihrer Bitte werden sie in den Stand 
der Altgedienten übersetzt und bilden, losgelöst von 
ihren Feuerwachen, die Schar der Altgedienten. 
Sie stellen wohl keine eigentliche Abteilung vor, 
wählen auch keine eigenen Führer, sind aber be¬ 
rechtigt, an allen Veranstaltungen der Feuerwehr 
teilzunehmen. Sie beteiligen sich auch an der TLahl 
des Oberkommandos. 
Der ganze Aufbau einer Feuerwehr, daher auch 
unserer, zeigt eine wohldurchdachte Ordnung und 
entspricht vollkommen dem Punkte der Satzungen, 
der da lautet: ,,Zweck der Feuerwehr ist, durch 
ein wohlgeordnetes Zusammenarbeiten auf dem 
Brandplatze die vom Brande betroffene Habe des 
Nächsten zu retten und zu schützen." 
Die Handhabung dieser, in der Dienstordnung 
festgelegten Einteilung ist eine schwierige, sie fordert 
von den Kommandostellen strengste Ueberparteilich- 
keit, ein genaues Abwägen des Notwendigen und 
des Erreichbaren, sie fordert aber auch vom Aus¬ 
führenden ein noch größeres Maß von Selbst¬ 
beherrschung und Selbstüberwindung, häufig auch 
von Selbstaufopferung. Es gereicht allen unseren 
Mitgliedern zur größten persönlichen Ehre, daß sie 
sich trotz dieser von ihnen verlangten Pflichterfül¬ 
lung freudig zu unserer Fahne bekennen. 
Auf Grund der Feuerpolizeiordnung für das 
Bundesland Oberösterreich obliegen sämtliche Vor¬ 
sorgen für das Feuerlöschwesen den Bürgermeistern 
der Gemeinden. Es trifft diese Gesetzesvorschrift 
auch auf die autonome Stadt Linz zu, in der der 
Bürgermeister in seiner Hand alle Angelegenheiten 
des vorbeugenden Feuerschutzes, aber auch des 
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