Volltext: Statuten des Unterstützungs-Vereines zu Munderfing im Gerichtsbezirke Mattighofen

§. 11. 
Jünglinge die schon Mitglieder dieses Vereines sind 
und werden zum Militär behalten, haben keine Nachtrags¬ 
zahlung zu leisten, nur bei ihrer Zurückkunft mit der be¬ 
treffenden Einzahlung fort zu fahren. Jene aber, Welche 
freiwillig zum Militär sind und vielleicht später wieder in 
diesen Verein treten wollen, dieses bleibt dem Vereine 
wegen Wiederaufnahme zur Entscheidung 
§. 12. 
Die Bereinsbeiträge können von wem immer, jedoch 
unter Beibringung des Vereiusbüchel, beim Vorstande be¬ 
zahlt werden, doch trägt die Schuld wegen Versänmniß der 
Einzahlung das Mitglied, welches die Einzahlung hätte 
machen sollen, selbst, und hat sich die Folgen wegen einer 
ollfälligen Ausschließung selbst zuzuschreiben unb werden 
Einwendungen nicht berücksichtigt. 
J. 13. 
Außer den wirklichen Mitgliedern bestehen auch noch 
Ehren-Mitglieder. Zu Ehren-Mitglieder können ernannt 
werden die sich: 
1. Durch Geschenke an den Verein; 
3. Durch sonstige ersprießliche Handlungen für den Be¬ 
stand des Vereines oder 
3. durch anderweitige.offenkundige Verdienste auszeichnen. 
Die Geschenke werden znr Hilfe der dürftigen Mit¬ 
glieder in langdauernden Krankheitsfällen verwendet. 
§. 14. 
Sollte der Fall eintreten, daß durch die monatlichen 
Einzahlungen die auszuzahlenden Unterstützungsbeträge nicht 
mehr geleistet werden könnten, so ist durch eilte General- 
Versammlung zn bestimmen, was geschehen soll. 
§. 15. 
Stirbt ein Mitglied dieses Vereines so fällt der frü¬ 
her einbezahlte Betrag der VeretnSkasse zu.
	        
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