Volltext: Die Fabrikation der Margarine, des Glyzerins und Stearins

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I. Margarinefabrikation. 
Berlin ausgearbeitet und durch Rundschreiben des 
Reichskanzlers vom 28. August 1897 bekanntgemacht 
wurde, um den Interessenten eine Anleitung darüber zu 
geben, wie das in der Margarine enthaltene Sesam öl nach¬ 
zuweisen und dadurch festzustellen ist, ob die Margarine 
den gesetzlichen Anforderungen entspricht. 
20 bis 30 g der zu prüfenden Margarine werden in einem 
Probierröhrchen durch Einstellen in Wasser von 50 bis 
80° C geschmolzen. Nachdem sich das Wasser am Boden 
des Gläschens abgesetzt hat, gießt man das darüber stehende 
Fett auf ein trockenes Filter und sammelt das abfließende 
klare Fett in einem reinen und trockenen kleinen Probier¬ 
röhrchen; 10 ccm des filtrierten geschmolzenen Fettes wer¬ 
den hierauf in einem kleinen zylindrischen Scheidetrichter 
mit 10 ccm Salzsäure vom spez. Gew. 1,125 etwa eine 
halbe Minute lang geschüttelt. 
a) Ist nach dem Absetzen der Flüssigkeit die untere 
Salzsäureschicht nicht rot gefärbt, so läßt man die Salz¬ 
säure durch den durchbohrten Hahn des Scheidetrichters 
abfließen, gießÄ^ ccm des in letzterem enthaltenen Fettes 
in einen kleinen abgeteilten Glaszylinder, setzt 0,1 ccm 
einer alkoholischen Furfurollösung und 10 ccm Salzsäure 
vom spez. Gew. 1,19 zu, schüttelt den Inhalt des Zylinders 
eine halbe Minute lang kräftig durch und läßt ihn kurze 
Zeit stehen. Enthält die Margarine den vorgeschriebenen 
Gehalt an Sesamöl, so ist die sich am Boden des Zylinders 
abscheidende Salzsäure stark rot gefärbt; tritt die Rot¬ 
färbung nur schwach oder gar nicht ein, so ist die Marga¬ 
rine zu beanstanden und einem geprüften Nahrungsmittel¬ 
chemiker zur näheren Untersuchung zu übergeben. 
Die zu diesen Versuchen erforderliche alkoholische Fur¬ 
furollösung wird durch Auflösen von 1 Raumteil farblosen 
Furfurols in 100 Raumteilen absoluten Alkohols erhalten.
	        
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