Volltext: Lösung der für die Pastoral-Conferenzen des Jahres 1886 dem Linzer Diöcesan-Clerus vorgelegten Fragen

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wird er sie von der kirchlichen Censur, nämlich von der Ex— 
communicatio Romano Pontifici speciali modo reéservata 
lossprechen, und zwar hier pro foro externo. Die Facultät 
dazu gibt ihm das Concil von Trient: (Sess. 14. cap. 7) 
durch die Bestimmung: „In articulo vel periculo mortis nulla 
est reservaticgegg. 
Ein Bedenken könnte hier aufsteigen: Die Excommunication 
setzt die hacresis und apostasia formalis voraus, Tiburtia 
erklärt aber, dass sie nur äußerlich von der katholischen Kirche 
abgefallen, im Herzen immer katholisch geblieben sei; das ist 
wohl keine apostasia formalis? Darauf kommt zu erwiedern, 
dass der kirchliche Richter in foro externo über das Innere 
nicht urtheilt, c. Sicut 33. de Simonia, Tua nos 34. 60d., 
und dass in foro éxterno jede haeresis und Apostasia, die 
äußerlich begangen wurde, als interna und formalis präsumiert 
wird, sonst könnte ein jeder Häretiker oder Apostat die kirch— 
lichen Strafen durch die Ausflüchte illusorisch machen, er habe 
es nicht so gemeint, er habe im Innern ganz anders gedacht, 
er habe stets an dem wahren Glauben im Herzen festgehalten. 
(Sieh' Reiffenstuel: Jus canon. univ. Lib. V. Decreèt. Tit. III. 
de haeret. 8 5. m. 234.æ—æ—. 
Hat der Seelsorger in der angegebenen Weise die Tiburtia 
in die Gemeinschaft der Kirche wieder aufgenommen, so wird 
er sie beichthören. Hier tritt nun in dem vorliegenden Falle 
die größte Schwierigkeit entgegen. Diese Schwierigkeit liegt in 
dem Umstande, dass Tiburtia durch die Civilehe mit dem 
confessionslos gewordenen Juden im Concubinate lebt. Der 
Concubinat bei einer Civilehe kann entweder durch die Auf— 
hebung der Lebensgemeinschaft oder durch die Eingehung einer 
wahren, kirchlich giltigen Ehe abgestellt werden. Allein die 
Aufhebung der Lebensgemeinschaft wird kaum zu bewerkstelligen 
sein, da die Civilehe von staatlicher Seite als eine giltige und 
zu Recht bestehende Ehe angesehen wird, und weil Tiburtia,
	        
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