Volltext: Der Weltbrand Band 3 (3; 1920)

rund 20000 Kilogramm Bomben abgeworfen und 
gute Wirkungen erzielt. Auf dem Rückwege aber 
betraf die Luftflotte ein schweres Unglück. Vier 
Schiffe gerieten in Nebel und Sturm über fran- 
zösisches Gebiet und wurden dort abgeschossen oder 
zum Niedergehen gezwungen. 
Von Ereignissen zur See waren im Oktober nur 
zwei von einiger Bedeutung. Am 2. Oktober ver¬ 
loren die Engländer ihren Panzerkreuzer „Drake", 
ein Schiff von 14 3l>0 Tonnen. Er wurde von einem 
deutschen Unterseeboot unter Kapitänleutnant Rohr- 
beck torpediert, erreichte noch einen Hafen und sank 
dort. Weit größern Eindruck machte die Vernichtung 
eines ganzen englischen Eeleitzuges am 17. Oktober. 
Die Engländer sahen bekanntlich in der Einrichtung 
von Eeleitzügen zur See das wirksamste Abwehr- 
mittel gegen die ihnen so furchtbaren deutschen 
U-Boote. Daher wirkte es in England äußerst nieder- 
schlagend, als ein ganzer solcher Eeleitzug, der von 
Norwegen nach England ging, in der Nähe der 
Shetlandsinseln bis auf ein einziges Geleitschiff ver- 
wehtet wurde. In Deutschland dagegen erregte die 
Meldung die größte Genugtuung, denn sie schien 
die Meinung derer zu bestätigen, die behauptet hatten, 
Amerika werde nun und nimmer imstande sein, Trup- 
pen und Kriegsbedarf in genügender Menge nach 
Europa herüberzuwerfen. 
Der November war an kriegerischen Ereignissen 
zur See und in der Luft ärmer als die vorher- 
gegangenen Monate. Nur in seinen beiden ersten 
Nächten wurde England von Fliegerangriffen heim- 
gesucht. Der in der ersten Novembernacht war aller- 
dings einer der größten, der bis dahin geschehen 
war. Ein deutsches Bombengeschwader griff die 
militärischen Ziele im Herzen Londons und in den 
Hafenstädten Eravesend, Ehatham, Ramsgate, Mar- 
gate und Dover sehr wirkungsvoll an. In London, 
Ehatham und Ramsgate brachen bedeutende Brände 
aus. Auch Dünkirchen und militärische Ziele hinter 
der flandrischen Front wurden beschossen, zahlreiche 
Brände und Eaeplosionen verursacht. In der Nacht 
des zweiten November wiederholten sich die Angriffe 
auf London, Ehatham, Eravesend, Margate und 
Dünkirchen. Beide Male kehrten alle deutschen Luft- 
fahrzeuge unzerstört zurück. Wunderlicherweise ging 
dann der ganze Monat hin, ohne daß weitere der- 
artige Angriffe unternommen wurden. 
Am 17. November versuchte die englische Flotte 
das, was sie den Deutschen schon vor dem Kriege 
angedroht hatte: einen Einbruch in die deutsche Bucht. 
Eroßkampfschiffe, kleine Kreuzer und Zerstörer wurden 
durch die deutschen Sicherungen auf der Linie Horns- 
riff—Terschelling festgestellt, gingen aber sofort 
zurück, als die deutschen Vorpostenstreitkräfte einen 
Gegenstoß unternahmen. Zu einem Kampfe kam 
es nicht. 
Am 20. November erließ die deutsche Regierung 
an die verbündeten, feindlichen und neutralen Staaten 
folgende Mitteilung: 
Ergänzung zur deutschen Sperrgebietserklärung 
vorn 31. Januar 1917. 
„I. In Ergänzung der Sperrgebietserklärung vom 31. Ja- 
nuar 1917 Wird vorn 22. November 1917 ab das Sperrgebiet 
innerhalb der nachstehend angegebenen Grenzen erweitert: 
1. Sperrgebiet um England: 
Die Grenze des Sperrgebiets um England und Frankreich 
verläuft vom Endpunkt der belgisch-holländischen Landesgrenze 
über den Punkt 51 Grad 35 Minuten Nord, 2 Grad 57 Min. 
Ost nach 52 Grad 2 Min. Nord, 3 Grad 52 Min. Ost nach 
52 Grad 28 Min. Nord, 4 Grad 22 Min. Ost nach 52 Grad 
40 Min. Nord, 4 Grad 25 Min. Ost nach 52 Grad 40 Min. 
Nord, 3 Grad 40 Min. Ost nach 54 Grad 45 Min. Nord, 
3 Grad 40 Min. Ost nach 55 Grad 10 Min. Nord, 4 Grad 
0 Min. Ost nach 56 Grad 0 Min. Nord, 4 Grad 0 Min. 
Ost nach 56 Grad 0 Min. Nord, 4 Grad 50 Min. Ost, weiter 
von dort auf dem Längengrad 4 Grad 50 Min. Ost entlang 
bis zu einem Punkt in zehn Seemeilen Abstand vom Utsire- 
Leuchtturm ab, dann auf einem Kreise in zehn Seemeilen Ab- 
stand westlich um den genannten Leuchtturm herum bis zum 
Schnittpunkt der Verbindungslinie Utsire-Leuchtturm herum 
mit dem Punkte 62 Grad 0 Min. Nord, 0 Grad 0 Min. Ost- 
Länge und 62 Grad 0 Min. Nord, 5 Grad 0 Min. West, 
zu einem Punkte drei Seemeilen südlich der Südspitze der 
Faroer, von dort über 62 Grad 0 Min. Nord, 10 Grad 
0 Min. West nach 61 Grad 0 Min. Nord, 15 Grad 0 Min. 
West nach 57 Grad 0 Min. Nord, 30 Grad 0 Min. West nach 
47 Grad 0 Min. Nord, 30 Grad 0 Min. West nach 43 Grad 
0 Min. Nord, 15 Grad 0 Min. West, dann auf dem Breiten- 
grad 43 Grad Nord entlang bis zu einem Punkt in zwanzig See- 
meilen Abstand von der spanischen Küste und in zwanzig 
Seemeilen Abstand entlang der spanischen Nordküste bis zur 
französisch-spanischen Grenze. 
2. Neues Sperrgebiet um den feindlichen Stützpunkt auf 
den Azoren: Die Grenze verläuft über folgende Puntte: 
Von 39 Grad 0 Min. Nord, 17 Grad 0 Min. West nach 
44 Grad 0 Min. Nord, 27 Grad 45 Min. West nach 44 Grad 
0 Min. Nord, 34 Grad 0 Min. West nach 42 Grad 30 Min. 
Nord, 37 Grad 0 Min. West nach 37 Grad 0 Min. Nord, 
37 Grad 0 Min. West nach 30 Grad 0 Min. Nord, 26 Grad 
0 Min. West nach 34 Grad 0 Min. Nord, 20 Grad 0 Min. 
West nach dem Anfangspunkt zurück. 
3. Sperrgebiet im Mittelmeer. Der im Mittelmeer bisher 
freigelassene Kanal wird in das Sperrgebiet eingeschlossen. 
II. Sicherheit gegen Anwendung des für das Sperrgebiet an- 
geordneten militärischen Verfahrens in den nachfolgend näher 
bezeichneten, bisher zum Sperrgebiet gehörenden Gebietsteilen 
kann erst vom 1. Januar 1918 ab gewährleistet werden: 
a) Gebiet zwischen Punkt 52 Grad 40 Min. Nord, 4 Grad 
0 Min. Ost, Punkt 52 Grad 40 Min. Nord, 3 Grad. 40 Min. 
Ost. Punkt 54 Grad 45 Min. Nord, 3 Grad 40 Min. Ost 
und 55 Grad 10 Min. Nord, 4 Grad 0 Min. Ost. 
d) Gebiet zwischen dem Endpunkt der belgisch-holländischen 
Landesgrenze: Punkt 51 Grad 35 Min. Nord, 2 Grad 57 Min. 
Ost und dem Schnittpunkt der Verbindungslinie zwischen dem 
zuletzt genannten Punkte und dem Punkte 52 Grad 2 Min. 
Nord, 3 Grad 52 Min. Ost mit der bisher gültigen östlichen 
Sperrgebietsgrenze vor der holländischen Küste. 
III. Neutrale Schiffe und Schiffe der belgischen Unter- 
stützungskommission, die zur Zeit der Veröffentlichung dieser Er- 
klärung in Häfen innerhalb des neuen Sperrgebietsteiles um die 
Azoren und in griechischen Häfen liegen, können diese Gebiete 
noch verlassen, ohne daß das für das Sperrgebiet angeordnete 
militärische Verfahren Anwendung findet, wenn sie bis zum 
29. November auslaufen und den kürzesten Weg im freien 
Gebiet nehmen. 
Es ist Vorsorge getroffen, daß gegen neutrale Schiffe und 
Schiffe der belgischen Unterstützungskommission innerhalb völlig 
ausreichender Schonfristen das für das Sperrgebiet angeord- 
nete militärische Verfahren keine Anwendung findet, wenn sie 
in die neu erklärten Sperrgebietsteile geraten, ohne daß sie 
Kenntnis der vorliegenden Erweiterungen haben oder haben 
erhalten können. Es wird dringend geraten, die neutrale Schiff- 
fahrt mit allen verfügbaren Mitteln zu warnen und umzuleiten." 
Gleichzeitig erschien folgende amtliche Begründung 
zu dieser Erweiterung des Sperrgebietes: 
„Die Vergewaltigungen der Neutralen Europas durch unsere 
Feinde haben sich in verschärfter Form fortgesetzt. Nicht ge- 
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