Volltext: Der Weltbrand Band 1 (1; 1915)

Getauchtes Unterseeboot in englischen Gewässern. Nach einer Zeichnung für die „Jllustrirte Zeitung" von Pros. Willy Stöwer. 
Die Kaiserlich Deutsche Ne- 
gierung .weiß sich mit. der 
Regierung der Vereinigten 
Staaten darin eins, daß es 
für beide Teile in hohem Maße 
erwünscht ist, Mißverständnisse 
zn verhüten, die sich aus den 
von der deutschen Admiralität 
angekündigten Maßnahmen er- 
geben könnten, und dem Ein- 
tritt von Ereignissen vorzu- 
beugen, die die zwischen den 
beiden Regierungen bisher in 
so glücklicher Weise bestehenden 
freundschaftlichenBeziehungen 
zu trüben vermöchten. 
Die Deutsche Regierung 
glaubt für diese Versicherung 
bei der Regierung der Vereinig- 
ten Staaten um so mehr auf 
volles Verständnis rechnen zu 
dürfen, als das von der deut- 
scheu Admiralität angekün- 
digte Vorgehen, wie in der 
Note vom 4. d. M. eingehend 
dargelegt wurde, in keiner 
Weise gegen den legitimen Han- 
del und die legitime Schiffahrt 
der Neutralen gerichtet ist, son- 
dern lediglich eine durchDeutsch- 
lands Lebensinteressen erzwun- 
gene Gegenwehr gegen die völ- 
kerrechtswidrige Seekriegfüh- 
rung Englands darstellt, die 
sich bisher durch keinerlei Ein- 
spruch der Neutralen auf die 
vor dem Kriegsausbruch allge- 
mein anerkannte Rechtsgrund- 
läge hat zurückführen lassen. 
Um in diesem kardinalen 
Punkte jeden Zweifel auszu- 
schließen, erlaubt sich die 
Deutsche Regierung, nochmals 
die Sachlage festzustellen. 
Deutschland hat bisher die 
geltenden völkerrechtlichen Ve- 
stimmungen auf dem Gebiete 
des Seekriegs gewissenhaft be- 
obachtet. insbesondere hat es 
dem gleich zu Beginn des Krie- 
ges gemachten Vorschlag der 
amerikanischenRegierung,nun- 
in ehr die Londoner Seekriegs- 
rechtserklärnng zu ratifizieren, 
unverzüglich zugestimmt und 
deren Inhalt auch ohne solche 
formelle Bindung unverän- 
dert in sein Prisenrecht über- 
nommen. Die Deutsche Re- 
gierung hat sich an diese Be- 
stimmungen gehalten, auch wo 
sie ihren militärischen Inter- 
essen zuwiderliefen; so hat sie 
beispielsweise bis auf den 
heutigen Tag die Lebensmit- 
telzufuhr von Dänemark nach 
England zugelassen, obwohl 
sie diese Zufuhr durch ihre 
Seestreitkräfte sehr wohl hätte 
unterbinden können. 
Im Gegensatz hierzu hat 
England selbst schwere Ver- 
letzungen des Völkerrechts nicht 
gescheut, wenn es dadurch 
den friedlichen Handel Deutsch- 
lands mit dem neutralen Aus- 
land lähmen konnte. Auf Ein- 
zelheiten wird die Deutsche 
r T.,r Regierung hier um so weniger 
Abwehr emes englischen Fliegerangriffs durch die Besatzung eines einzugehen brauchen als solche 
deutschen Unterseebootes. in der ihr zur Kenntnis mit- 
Nach einer Zeichnung für die „Jllustrirte Zeitung" von Prof. Willy Stöwer. geteilten amerikanischen Note 
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